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BPatG Beschluss vom 24.07.2008 – 17 W (pat) 81/04

17. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

24. Juli 2008

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 197 44 898.4-53

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 24. Juli 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, der Richterin Dr. Mittenberger-Huber sow

ie des

Richters Dipl.-Ing. Baumgardt und der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung 08.05

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die vorliegende Patentanmeldung ist am 10. Oktober 1997 unter Beanspruchung

der Priorität 97-4621 der Republik Korea vom 15. Februar 1997 beim Deutschen

Patent- und Markenamt unter der Bezeichnung

„Signaladaptives Filterverfahren und signaladaptives Filter“

eingereicht worden.

Die Prüfungsstelle für Klasse G06T hat durch Beschluss vom 2. Juni 2004 die

Anmeldung zurückgewiesen, da der Gegenstand des damals geltenden Patentanspruchs 1 vom 19. November 1999 nicht neu sei. Der Beschluss wurde am

22. Juni 2004 an die Anmelderin zugestellt.

Gegen diesen Beschluss wendet sich die am 19. Juli 2004 eingegangene Beschwerde der Anmelderin.

Die Beschwerdeführerin beantragt,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte

Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:

1. Patentansprüche 1 bis 7 übergeben in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juli 2008,

2. noch anzupassende weitere Unterlagen (Beschreibung und

Zeichnungen).

Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ist folgende

Druckschrift genannt worden:

D1: EP 0 817 497 A2.

Im Beschwerdeverfahren wurden vom Senat zusätzlich die Druckschriften

D2: D. Le Gall: „MPEG: a video compression standard for multimedia applications“, Communications of the ACM, April 1991, Vol.

34 No. 4, S. 46-58

D3: US 5 245 427

eingeführt.

Der in der mündlichen Verhandlung eingereichte, nunmehr geltende Patentanspruch 1 lautet:

„1. Signaladaptives Filterverfahren zur Verringerung von Blockeffekten

und Überschwingrauschen von Bilddaten, mit folgenden Schritten:

a) Berechnung eines Gradienten der Bilddaten an jedem Pixel

der Bilddaten;

b) Vergleichen der Gradientendaten jedes Pixels mit einem globalen Schwellenwert (Tg), der auf der Grundlage eines vorbestimmten Quantisierungsschrittes (Q) eines Quantisierers fest

gelegt wird, um eine globale Randabbildungsinformation der

Pixel zu erzeugen;

c) Vergleichen der Gradientendaten jedes Pixels mit einem

lokalen Schwellenwert (Tn), der für jeden Block festgelegt

wird, der vorbestimmte Abmessungen aufweist, um eine lokale

Randabbildungsinformation der Pixel zu erzeugen;

d) Durchführung einer OR-Operation mit der globalen Randabbildungsinformation, die in dem Schritt b) erzeugt wurde,

und der lokalen Randabbildungsinformation, die in dem

Schritt c) erzeugt wurde, zur Erzeugung binärer Randabbildungsinformation;

e) Anlegen eines Filterfensters mit vorbestimmten Abmessungen, um festzustellen, ob Ränder in dem Filterfenster vorhanden sind, auf der Grundlage der binären Randabbildungsinformation innerhalb des Filterfensters;

f) pixelweises Filtern der Pixelwerte des entsprechenden Filterfensters unter Verwendung vorbestimmter erster gewichteter Werte, um einen neuen Pixelwert zu erzeugen, wenn in

dem Schritt e) festgestellt wird, daß Ränder nicht vorhanden

sind; und

g) pixelweises Filtern der Pixelwerte des entsprechenden

Filterfensters unter Verwendung vorbestimmter zweiter gewich

teter Werte, um einen neuen Pixelwert zu erzeugen, wenn in

dem Schritt e) festgestellt wird, daß Ränder vorhanden sind,

wobei das Filtern nicht durchgeführt wird, wenn der Pixel, der

sich im Zentrum des Filterfensters befindet, einen Rand

darstellt“.

Der geltende, nebengeordnete Patentanspruch 7 lautet:

„7. Signaladaptives Filter, welches aufweist:

eine Bildspeichereinheit zur temporären Speicherung dekomprimierter Bilddaten;

eine Gradientenoperationseinheit zum Empfang der Bilddaten von

der Bildspeichereinheit

in Blockeinheiten mit vorbestimmten

Abmessungen und zur Berechnung eines Gradienten der Bilddaten in Horizontalrichtung und Vertikalrichtung unter Verwendung

von Gradientenoperatoren zum Auffinden von Randpixeln;

einen globalen Randabbildungsgenerator zum Vergleichen der

Gradientendaten jedes Pixels, die von der Gradientenoperationseinheit ausgegeben werden, mit einem globalen Schwellenwert (Tg), der auf der Grundlage eines Quantisierungsschrittes (Q)

eines Quantisierers festgelegt wird, um binäre globale Randabbildungsinformation zu erzeugen;

einen lokalen Randabbildungsgenerator zum pixelweisen Vergleichen der Gradientendaten, die von der Gradientenoperationseinheit ausgegeben werden, mit einem lokalen Schwellenwert, der individuell für jeden Block mit vorbestimmten Abmessungen festgelegt wird, um binäre lokale Randabbildungsinformation zu erzeugen;

ein OR-Gate, um pixelweise eine OR-Operation mit der globalen

Randabbildungsinformation von dem globalen Randabbildungsgenerator und der lokalen Randabbildungsinformation von dem

lokalen Randabbildungsgenerator durchzuführen, um binäre

Randabbildungsinformation zu erzeugen;

einen Filterselektor zum Speichern der binären Randabbildungsinformation, die von dem OR-Gate ausgegeben wird, und zum

Klassifizieren der eingegebenen Bilddaten in einen Randbereich,

der Information zumindest eines Randes einschließt, und in

homogene Bereiche ohne Information in Bezug auf irgendwelche

Ränder, entsprechend der binären Randabbildungsinformation;

ein Mittlungsfilter zur Durchführung einer Mittlungsfilterung bei einem zentralen Pixel innerhalb eines Filterfensters eines Filterbereiches, wobei der Filterbereich als homogener Bereich durch

den Filterselektor klassifiziert wurde, zur Erzeugung eines neuen

Pixelwertes; und

ein gewichtetes Filter zur Durchführung einer gewichteten Filterung mit dem zentralen Pixel innerhalb eines Filterfensters eines

Filterbereichs, wobei der Filterbereich als Randbereich durch den

Filterselektor klassifiziert wurde, zur Erzeugung eines neuen

Pixelwertes.“

Der Anmeldung soll gemäß der Beschwerdebegründung vom 19. Oktober 2004,

S. 3 vorle. Abs. die Aufgabe zugrunde liegen, ein Verfahren und einen entsprechenden Filter zur Verminderung von Codierfehlern weiter zu verbessern.

Zu den Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht. Sie ist jedoch nicht begründet, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 und ebenso der Gegenstand des

nebengeordneten Patentanspruchs 7 nicht neu sind (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit

§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 PatG).

1.

Gegenstand der Anmeldung ist ein Filterverfahren und ein Filter, mit dem

Bilddaten, die mit einem Standard-Bildkodierverfahren (z. B. MPEG) komprimiert

und danach dekomprimiert wurden, und die demgemäß Artefakte (Blockeffekt,

Treppenrauschen und Überschwingrauschen, vgl. Anmeldeunterlagen S. 1 le. Abs.

bis S. 2 Abs. 2) aufweisen, gefiltert werden, um diese Artefakte zu verringern.

In dem beschriebenen Filterverfahren bzw. Filter werden zunächst die Positionen

im Bild bestimmt, an denen Kanten (in der Anmeldung als Ränder bezeichnet)

auftreten, d.h. Hell-Dunkel- oder Dunkel-Hell-Übergänge. Dies geschieht durch

Gradientenbildung für jedes Pixel und nachfolgenden Vergleich mit Schwellenwerten. Der jeweilige Gradientenwert wird mit einem globalen Schwellenwert Tg

verglichen und außerdem mit einem lokalen Schwellenwert für den Bilddatenblock,

in dem sich das betrachtete Pixel befindet. Ist der Absolutwert des Gradienten an

der jeweiligen Position größer als einer der Schwellenwerte, so wird das betrachtete Pixel als Kantenpixel klassifiziert. Nach der Bestimmung von Kanten im

Bild erfolgt eine Filterung jeweils in einem Filterfenster, wobei abhängig davon, ob

im Filterfenster Kantenpixel vorhanden sind oder nicht, unterschiedlich gefiltert

wird; ist der zentrale Pixel im Filterfenster ein Kantenpixel, so wird keine Filterung

durchgeführt.

Der globale Schwellenwert Tg wird hierbei gemäß dem geltenden Anspruch 1 „auf

der Grundlage eines vorbestimmten Quantisierungsschrittes (Q) eines Quantisierers“ und gemäß dem geltenden Anspruch 7 „auf der Grundlage eines Quantisierungsschrittes (Q) eines Quantisierers“ festgelegt.

2. Der Erteilungsantrag liegt im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung.

Der geltende Anspruch 1 geht hervor aus dem ursprünglichen Anspruch 1 sowie

der Beschreibung S. 7 Abs. 2 Satz 1. Der geltende Anspruch 7 geht hervor aus

dem ursprünglichen Anspruch 10 sowie der Beschreibung S. 7 Abs. 2 Satz 1.

Die geltenden Unteransprüche 2 bis 6 gehen aus den ursprünglichen Ansprüchen

3 bis 5, 7 und 9 hervor.

Die geltenden Ansprüche 1 bis 7 sind somit in den ursprünglichen Unterlagen

offenbart und sind zulässig.

3. Das Filterverfahren gemäß dem geltenden Anspruch 1 und das Filter gemäß

dem nebengeordneten Anspruch 7 sind nicht neu gegenüber dem aus der

Druckschrift D1 Bekannten.

Bei der Druckschrift D1 handelt es sich um die Offenlegungsschrift zu einer

europäischen Patentanmeldung, mit der unter Anderem für die Bundesrepublik

Deutschland Schutz begehrt wurde und für die laut dem europäischen Patentregister die entsprechende Benennungsgebühr bezahlt worden ist. Ihr Anmeldetag liegt vor dem Prioritätstag der vorliegenden Anmeldung, die Offenlegung

erfolgte erst nach diesem. Somit stellt der Inhalt dieser Anmeldung, der in D1

offengelegt ist, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PatG einen zur Beurteilung der

Neuheit heranzuziehenden Stand der Technik dar.

D1 betrifft ein signaladaptives Filterverfahren zur Verringerung von Blockeffekten

und Überschwingrauschen von Bilddaten und ein entsprechendes signaladaptives

Filter, vgl. Titel und Satz 1 der Zusammenfassung. An jedem Pixel der Bilddaten

wird ein Gradient berechnet und eine Kantenbestimmung durchgeführt durch

Vergleich von berechneten Gradientendaten mit einem globalen Schwellenwert Tg,

vgl. Sp. 3 Z. 47 bis Sp. 4 Z. 7 (ergibt globale Randabbildungsinformation) und in

vorbestimmte Abmessungen aufweisenden Blöcken mit einem lokalen Schwellenwert Tn, vgl. Sp. 3 Z. 48 bis 51 und Sp. 4 Z. 35 (ergibt lokale Randabbildungsinformation) sowie anschließende Oder-Verknüpfung der beiden Ergebnisse (ergibt binäre Randabbildungsinformation), vgl. in Fig. 2 die „binary edge

mapping unit 100“ mit „global edge mapper 30“, „local edge mapper 40“ und

„logical OR unit 50“ sowie die zugehörige Beschreibung in Sp. 3 Abs. 2 ff. -

Merkmale a), c), d), teilweise b). Es wird jeweils ein Filterfenster mit vorbestimmten Abmessungen angelegt und in Abhängigkeit von der Bildkanteninformation

(binären Randabbildungsinformation) bestimmt, ob Kanten (Ränder) im Filterfenster vorhanden sind, vgl. den „filter determiner“ in Fig. 2 mit der Beschreibung

in Sp. 5 Z. 45 bis 58. Im jeweiligen Filterfenster wird pixelweise gefiltert, wobei

Fenster ohne Kanten unter Verwendung vorbestimmter erster gewichteter Werte

gefiltert werden („average filter“ in Fig. 2 sowie „average filtering“ in Fig. 3 unten

links) und Fenster mit Kanten unter Verwendung vorbestimmter zweiter gewichteter Werte gefiltert werden („weighted filter“ in Fig. 2 sowie „weight filtering“ in

Fig. 3 unten rechts); wenn der Pixel im Zentrum des Filterfensters ein Kantenpixel

ist, wird nicht gefiltert, vgl. Sp. 6 Z. 36 bis 38 - Merkmale e), f), g).

Hinsichtlich des globalen Schwellenwertes Tg ist in D1 Sp. 4 Z. 6 und 7 angegeben, dass dieser globale Schwellenwert Tg „100“ ist, wenn jeder Pixel in

einem Bild 256 Graustufen hat (d. h. wenn die Grauwerte in 256 Stufen eingeteilt

sind). Wie der Fachmann ohne Weiteres erkennt, bedeutet dies, dass im Fall einer

anderen Quantisierung der Bilddaten (z. B. in 64 Graustufen) ein anderer

Schwellenwert angewendet werden muss, d. h. dass der globale Schwellenwert Tg

von der Anzahl der Graustufen der Bilddaten abhängig ist. Die Einteilung in eine

bestimmte Anzahl von Graustufen ergibt sich hierbei, wie der Fachmann als

selbstverständlich mitliest, aus einer Quantisierung der (in einer natürlichen Szene

kontinuierlichen) Grauwerte in einem Quantisierer mit einem vorbestimmten

Quantisierungsschritt, etwa bei der Aufnahme der ursprünglichen Videodaten (vgl.

Sp. 2 Z. 31 „input video signal“) über eine Videokamera mit einem als Quantisierer

wirkenden Analog/Digital-Wandler. Somit erfolgt die Festlegung des globalen

Schwellenwertes Tg auf der Grundlage eines vorbestimmten Quantisierungsschrittes eines Quantisierers - restlicher Teil des Merkmals b).

Demnach beinhaltet das aus D1 bekannte Verfahren alle im geltenden Anspruch 1

aufgeführten Merkmale. Dem Gegenstand des Anspruchs 1 fehlt somit die erforderliche Neuheit.

Anspruch 1 ist daher nicht gewährbar.

Entsprechendes gilt für das Filter gemäß dem nebengeordneten Anspruch 7,

wobei der hier zusätzlich aufgeführte Bildspeicher aus D1 Fig. 2 Bezugszeichen

10 („image store“) mit Beschreibung hervorgeht; dieser Bildspeicher erhält jeweils

die gemäß Fig. 1 und der Beschreibung in Sp. 2 Z. 22 bis 30 blockweise dekomprimierten Bilddaten und gibt diese an die Gradientenoperationseinheit („binary edge

mapping unit“ 100 mit „gradient image generator“ 20) weiter, vgl. Fig. 2.

Auch der nebengeordnete Anspruch 7 ist mangels Neuheit seines Gegenstandes

gegenüber dem aus D1 Bekannten nicht gewährbar.

Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die abhängigen Patentansprüche 2 bis 6 nicht gewährbar (BGH in GRUR 1997, 120

"Elektrisches Speicherheizgerät").

Dr. Fritsch

Dr. Mittenberger-Huber

Baumgardt

Dr. Thum-Rung

Me