Rechtsprechung / BPatG / 2008
BPatG Beschluss vom 11.11.2008 – 17 W (pat) 107/04
17. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
11. November 2008
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 103 03 940.6-53
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 11. November 2008 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, des Richters Dipl.-Ing. Prasch sowie
der Richterinnen Eder und Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung 08.05
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
I.
Die vorliegende Patentanmeldung ist am 31. Januar 2003 beim Deutschen Patent-
und Markenamt unter der Bezeichnung
„Verfahren zum Normieren von Röntgenbilddatensätzen und Röntgeneinrichtung“
eingereicht worden.
Die Prüfungsstelle für Klasse G06T hat durch Beschluss vom 8. September 2004
die Anmeldung zurückgewiesen, da das beanspruchte Verfahren nicht so vollständig offenbart sei, dass es ausführbar und gewerblich anwendbar ist.
Gegen diesen Beschluss wendet sich die Anmelderin mit der Beschwerde, mit der
sie beantragt, den Beschluss über die Zurückweisung der Patentanmeldung aufzuheben. Zur Begründung führt sie aus, das von ihr beanspruchte Verfahren sei
funktionsfähig.
Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind folgende
Druckschriften genannt worden:
D1: EP 562 657 A2
D2: DE 199 26 098 A1
D3: WO 93/09637 A1.
Im Beschwerdeverfahren wurde vom Senat zusätzlich die Druckschrift
D4: WO 00/59576 A1
eingeführt.
Der mit Eingabe vom 19. April 2004 eingereichte, geltende Patentanspruch 1
lautet:
„1. Verfahren zum Normieren von Röntgenbilddatensätzen, aufweisend
folgende Verfahrensschritte:
- Aufnehmen einer Luftbildern zugeordneten ersten Serie von
Röntgenbilddatensätzen (21-24) mit einer Röntgeneinrichtung (1),
die ein eine Röntgenstrahlenquelle (9) und einen Röntgenstrahlendetektor (10) umfassendes Röntgensystem, das an einer Tragevorrichtung (8) angeordnet ist, aufweist und die einzelnen
Röntgenbilddatensätze (21-24) während einer Verstellung der Tragevorrichtung (8) relativ zu einem stationären Teil (3) der Röntgeneinrichtung (1) aufeinanderfolgend aufgenommen werden,
- Herstellen einer Serie von Bilddatensätzen (Differenzbilddatensätze), die den ersten Röntgenbilddatensatz (21) der ersten Serie
von Röntgenbilddatensätzen (21-24) und Bilddatensätze umfasst,
die hergestellt werden, indem eine Differenzbildung zwischen dem
ersten Röntgenbilddatensatz (21) und jedem der restlichen Röntgenbilddatensätze (22-24) der ersten Serie von Röntgenbilddatensätzen (21-24) oder indem eine Differenzbildung zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Röntgenbilddatensätzen (21-24) der ersten
Serie von Röntgenbilddatensätzen (21-24) durchgeführt wird,
- Datenkomprimieren der Differenzbilddatensätze,
- Speichern der Serie von datenkomprimierten Differenzbilddatensätzen,
- Aufnehmen einer zweiten Serie von Röntgenbilddatensätzen (31-
34) mit der Röntgeneinrichtung (1), wobei die Röntgenbilddatensätze (31-34) der zweiten Serie von Röntgenbilddatensätzen
Röntgenbildern eines Untersuchungsobjektes (P) zugeordnet sind,
die Tragevorrichtung (8) während der Aufnahme der zweiten Serie
von Röntgenbilddatensätzen (31-34) relativ zum stationären Teil
(3) der Röntgeneinrichtung (1) derart verstellt wird, dass jeweils
ein Röntgenbilddatensatz der ersten Serie und der zweiten Serie
von Röntgenbilddatensätzen mit derselben Ausrichtung der Tragevorrichtung (8) relativ zum stationären Teil (3) der Röntgeneinrichtung (1) aufgenommen sind, und
- Dividieren jeder der Röntgenbilddatensätze (31-34) der zweiten
Serie von Röntgenbilddatensätzen mit jeweils einem Normierungsdatensatz, wobei jeder Normierungsdatensatz einem Luftbild und
der Ausrichtung der Tragevorrichtung (8) relativ zum stationären
Teil (3) der Röntgeneinrichtung (1) des entsprechenden Röntgenbilddatensatzes zugeordnet ist und aus den Differenzbilddatensätzen der Serie von datenkomprimierten Differenzbilddatensätzen gewonnen wird, indem entsprechende datenkomprimierte Differenzbilddatensätze dekomprimiert und derart verknüpft werden,
dass die Differenzbildung umgekehrt wird.“
Der ebenfalls mit Eingabe vom 19. April 2004 eingereichte, nebengeordnete
Patentanspruch 6 lautet:
„6. Röntgeneinrichtung mit einem eine Röntgenstrahlenquelle (9)
und einen Röntgenstrahlendetektor (10) umfassenden Röntgensystem, das an einer Tragevorrichtung (8) angeordnet ist, die
während einer Aufnahme aufeinanderfolgende Röntgenbilddatensätze relativ zu einem stationären Teil (3) der Röntgeneinrichtung
(1) verstellt wird, und einer Speichereinrichtung (11a),
dadurch gekennzeichnet, dass
-
in der Speichereinrichtung (11a) die Serie von komprimierten
Bilddatensätzen gemäß dem Verfahren nach den Ansprüchen 1
bis 5 gespeichert ist und
- die Röntgeneinrichtung (1) derart ausgeführt ist, dass mit ihr die
zweite Serie von Röntgenbilddatensätzen (31-34) gemäß dem
Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5 aufnehmbar und normierbar ist.“
Der Anmeldung soll gemäß der geltenden Beschreibungsseite 4 Abs. 2 und 3 die
Aufgabe zugrunde liegen, ein Verfahren anzugeben, das Voraussetzungen für
eine relativ schnelle und kostengünstige Normierung einer Serie von Röntgenbilddatensätzen schafft, sowie eine Röntgeneinrichtung derart auszuführen, dass mit
ihr eine relativ schnelle und kostengünstige Normierung einer Serie von Röntgenbilddatensätzen ermöglicht wird.
Zu den Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.
II.
Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht. Sie konnte jedoch keinen
Erfolg haben, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 und des nebengeordneten Patentanspruchs 7 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (§ 1
Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Satz 1 PatG).
1. Gegenstand der Anmeldung ist ein Verfahren (und ein entsprechendes Gerät)
zur Normierung von Röntgenbilddatensätzen, die in einem Röntgenbildaufnahmegerät aufgenommen werden, wobei zwischen den einzelnen Aufnahmen jeweils
das eine Röntgenquelle und einen flächigen Detektor aufweisende Röntgensystem (etwa ein C-Arm-System, wobei Quelle und Detektor an unterschiedlichen
Enden eines C-förmigen Tragarms angeordnet sind) verstellt wird. Durch diese
Verstellung kann das zu untersuchende Objekt in unterschiedlichen Verstellpositionen aus unterschiedlichen Winkeln bestrahlt werden; aus den erhaltenen,
zweidimensionalen Bilddaten kann auf ein dreidimensionales Bild zurückgerechnet
werden.
Da die Intensität der von der Röntgenstrahlenquelle ausgesandten Röntgenstrahlen nicht homogen verteilt ist und somit die unterschiedlichen Detektorelemente des flächigen Detektors auch im Fall eines homogenen Objekts unterschiedlich stark mit Strahlung beaufschlagt werden, wird der Detektor durch
eine Leermessung (Luftbild) auf die Intensitätsverteilung der Strahlung kalibiriert.
Wird das System Röntgenquelle - Detektor im Laufe einer Messserie verstellt, so
können sich (etwa durch die mechanische Verwindung des Tragarms im Fall einer
C-Scan-Röntgeneinrichtung) je nach Verstellposition unterschiedliche räumliche
Verhältnisse zwischen Quelle und Detektor ergeben; daher ist nicht nur in der
Grundstellung, sondern in jeder Verstellposition eine eigene Kalibrierung über eine
Leermessung erforderlich, vgl. Anmeldeunterlagen Seite 1 letzter Absatz bis
Seite 2 letzter Absatz. Aus diesen Leermessungen in den unterschiedlichen
Verstellpositionen ergibt sich eine große Menge von Normierungsdaten, die gespeichert werden müssen. Um Speicherplatz und Ladezeit zu sparen, wird gemäß
der vorliegenden Anmeldung diese Datenmenge durch Differenzbildung der Daten
aus den einzelnen Leermessungen und Datenkompression der Differenzbilddaten
reduziert; die komprimierten Differenzdaten werden gespeichert. Sollen die Daten
zur Normierung eines von einem Untersuchungsobjekt aufgenommenen Röntgenbilddatensatzes verwendet werden, so müssen sie dekomprimiert und die
Differenzbildung umgekehrt werden.
Der mit einer möglichen Gliederung versehene Patentanspruch 1 betrifft (nach
Weglassen der Bezugszeichen) demnach ein
a) Verfahren zum Normieren von Röntgenbilddatensätzen, aufweisend
folgende Verfahrensschritte:
b) Aufnehmen einer Luftbildern zugeordneten ersten Serie von Röntgenbilddatensätzen mit einer Röntgeneinrichtung, die ein eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlendetektor umfassendes Röntgensystem, das an einer Tragevorrichtung angeordnet ist, aufweist und
die einzelnen Röntgenbilddatensätze während einer Verstellung der Tragevorrichtung relativ zu einem stationären Teil der Röntgeneinrichtung
aufeinanderfolgend aufgenommen werden,
c) Herstellen einer Serie von Bilddatensätzen (Differenzbilddatensätze), die
den ersten Röntgenbilddatensatz der ersten Serie von Röntgenbilddatensätzen und Bilddatensätze umfasst, die hergestellt werden, indem eine
Differenzbildung zwischen dem ersten Röntgenbilddatensatz und jedem
der restlichen Röntgenbilddatensätze der ersten Serie von Röntgenbilddatensätzen oder indem eine Differenzbildung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Röntgenbilddatensätzen der ersten Serie von Röntgenbilddatensätzen durchgeführt wird,
d) Datenkomprimieren der Differenzbilddatensätze,
e) Speichern der Serie von datenkomprimierten Differenzbilddatensätzen,
f) Aufnehmen einer zweiten Serie von Röntgenbilddatensätzen mit der
Röntgeneinrichtung, wobei die Röntgenbilddatensätze der zweiten Serie
von Röntgenbilddatensätzen Röntgenbildern eines Untersuchungsobjektes zugeordnet sind, die Tragevorrichtung während der Aufnahme der
zweiten Serie von Röntgenbilddatensätzen relativ zum stationären Teil
der Röntgeneinrichtung derart verstellt wird, dass jeweils ein Röntgenbilddatensatz der ersten Serie und der zweiten Serie von Röntgenbilddatensätzen mit derselben Ausrichtung der Tragevorrichtung relativ
zum stationären Teil der Röntgeneinrichtung aufgenommen sind, und
g) Dividieren jeder der Röntgenbilddatensätze der zweiten Serie von
Röntgenbilddatensätzen mit jeweils einem Normierungsdatensatz, wobei
jeder Normierungsdatensatz einem Luftbild und der Ausrichtung der
Tragevorrichtung relativ zum stationären Teil der Röntgeneinrichtung des
entsprechenden Röntgenbilddatensatzes zugeordnet ist und aus den
Differenzbilddatensätzen der Serie von datenkomprimierten Differenzbilddatensätzen gewonnen wird, indem entsprechende datenkomprimierte Differenzbilddatensätze dekomprimiert und derart verknüpft werden, dass die Differenzbildung umgekehrt wird.
Der nebengeordnete Anspruch 6 betrifft eine entsprechend ausgestattete Röntgeneinrichtung, in der die Serie von komprimierten Bilddatensätzen gemäß dem
Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5 gespeichert ist und in der die zweite Serie
von Röntgenbilddatensätzen gemäß dem Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5
aufnehmbar und normierbar ist.
Als Fachmann ist hier ein Hochschulabsolvent der Fachrichtung Physik anzusehen, der Erfahrung in der Aufnahme, Verarbeitung und Speicherung von medizinischen Bilddaten, insbesondere auf dem Gebiet der Computertomographie
besitzt.
2. Der Erteilungsantrag liegt im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung.
Die Änderungen im geltenden Anspruch 1 gegenüber dem ursprünglichen Anspruch 1 dienen der Klarstellung (die Bilddatensätze aus Merkmal c) werden nun
als Differenzbilddatensätze bezeichnet, und es wird klargestellt, dass diese Differenzbilddatensätze gemäß den Merkmalen d) und e) komprimiert und gespeichert sowie gemäß Merkmal g) zur Division verwendet werden) und gehen aus der
ursprünglichen Beschreibung hervor. Die geltenden Ansprüche 2 bis 6 entsprechen den ursprünglichen Ansprüchen 2 bis 6.
Die geltenden Ansprüche 1 bis 6 sind in den ursprünglichen Unterlagen offenbart
und sind zulässig.
3. Das beanspruchte Verfahren ist so deutlich und vollständig offenbart, dass es
für den Fachmann ausführbar ist. Es ist auch gewerblich anwendbar.
Hinsichtlich der von der Prüfungsstelle im Zurückweisungsbeschluss beanstandeten Normierung ist im Anspruch 1 (Merkmal g) und in der Beschreibung angegeben, dass jeder der von einem Untersuchungsobjekt aufgenommenen Röntgenbilddatensätze durch den zugeordneten
(in derselben Verstellposition
aufgenommenen) Normierungsdatensatz dividiert wird. Durch eine reine Division
von Bilddaten (die z. B. einen Wertebereich zwischen 0 und 255 aufweisen) durch
die (im Allgemeinen größeren, da nur durch Luft ohne Abschwächung aufgenommenen) Normierungsdaten ergeben sich allerdings sehr kleine Werte (im
Allgemeinen kleiner als 1), so dass in der Praxis zusätzlich eine Multiplikation mit
einem konstanten Faktor und anschließende Rundung durchzuführen ist, um
normierte Bilddaten im üblichen Wertebereich (z. B. 0 bis 255) zu erhalten. Dies ist
in der Anmeldung zwar nicht beschrieben; dem Fachmann ist jedoch aus seinem
Fachwissen heraus geläufig, dass und wie eine solche Überführung der durch
Division erhaltenen, normierten Daten in einen gewünschten Wertebereich möglich ist, so dass er dies ohne Weiteres ergänzt.
4. Der Anspruch 1 und ebenso der nebengeordnete Anspruch 6 sind nicht gewährbar, da ihre Gegenstände nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
Als relevant sieht der Senat die Druckschriften D3 und D4 an.
Die Druckschrift D3 betrifft die Codierung von Bilddaten (Sequenzen bewegter
Bilder). Auf S. 2 Abs. 1 bis S. 3 Abs. 2 ist ein übliches Verfahren zur Reduzierung
der über einen in der Bandbreite begrenzten Kanal zu übertragenden Bilddatenmenge beschrieben. Hierbei wird ausgenutzt, dass die Daten aufeinander folgender Bilder einer Bildsequenz sich meist nur wenig unterscheiden. Eine erste
Reduzierung der zu übertragenden Datenmenge lässt sich bereits dadurch erzielen, dass zunächst ein erstes Bild („key frame“) übertragen und für die darauf
folgenden Bilder jeweils eine Differenzbildung zum ersten Bild vorgenommen und
lediglich das Differenzbild übertragen wird. Eine weitere Reduzierung der Datenmenge wird durch Kompression dieser Bilddaten (erstes Bild und Differenzbilder)
erreicht.
Die Druckschrift D4, die nach Überzeugung des Senats dem Anmeldungsgegenstand am nächsten kommt, betrifft ein Verfahren und ein Gerät zur therapeutischen Röntgenbestrahlung, wobei auch Tomographiedaten ermittelt werden, d.h.
es werden für unterschiedliche Stellungen einer Tragevorrichtung (mit Röntgenquelle und Detektoranordnung, vgl. Fig. 1) Röntgendatensätze aufgenommen, aus
denen ein räumliches Bild des bestrahlten Objekts berechnet werden kann. Für
die Bestrahlungstherapie werden in unterschiedlichen Winkelstellungen der Tragevorrichtung 12 jeweils für eine geeignete Zeitspanne Absorberblätter 38 ein- bzw.
ausgefahren, die den ihnen zugeordneten Strahl für eine gewünschte Zeit abdecken bzw. durchlassen, vgl. Fig. 2. Aus dem gewünschten Bestrahlungsmuster
im Körper ergibt sich ein zeitliches Muster für das Ein- und Ausfahren der einzelnen Absorberblätter in den verschiedenen Stellungen der Tragevorrichtung (Sinogramm, vgl. Fig. 4, wobei die Spaltenrichtung der Winkelstellung der Tragevorrichtung entspricht und in jeder Zeile für eine bestimmte Winkelstellung der
Tragevorrichtung die mittlere Öffnungszeit jedes Absorberblatts angezeigt ist). In
Zusammenhang mit der Bestrahlung können auch Messwerte für eine Tomographie aufgenommen werden, jeweils im geschlossenen Zustand jedes Absorberblatts („low flux scan“) und/oder im geöffneten Zustand („high flux scan“), die zur
Erstellung eines vollständigen Tomographiedatensatzes kombiniert werden können - Merkmal f.). Zur Kompensation wird für „low flux“ und für „high flux“ vor der
Messung am Patienten eine Luftmessung für jede Zeile des Sinogramms, d. h. für
jede Winkelstellung der Tragevorrichtung durchgeführt, die auch für die anschließende Messung am Patienten verwendet wird, und mit den Patientenmessdaten verglichen, vgl. S. 11 Z. 14 bis 20 sowie S. 12 Z. 17 bis 20 und Z. 30
bis 34 i. V. m. Fig. 12 - Merkmal b). Zum Vergleich werden die Daten aus dem
Patientenscan durch die Daten aus dem Luftscan dividiert, also normiert, und
danach logarithmiert, woraus sich Abschwächungswerte ergeben, vgl. S. 13 Z. 3
bis 7 - Merkmal a) und teilweise g).
Da die Luftmessungsdaten vor der Patientenmessung aufgenommen werden,
müssen die Luftmessungsdaten zwangsläufig in einer Speichereinrichtung gespeichert werden. Somit muss eine große Datenmenge (Datensätze aus den Luftmessungen für die unterschiedlichen Stellungen der Tragevorrichtung) gespeichert
und für die spätere Verrechnung mit den Patientenmessdaten wieder geladen
werden. Da der Fachmann stets bestrebt ist, sowohl Speicherplatz zu sparen als
auch Bearbeitungszeiten zu verkürzen, liegt es für ihn nahe, zu diesem Zweck
eine an sich bekannte Datenreduktion durchzuführen. Zudem ist ihm bewusst,
dass die Datensätze der Luftabtastungen einander ähnlich sind, da sie unter
ähnlichen Bedingungen aufgenommen wurden, nämlich jeweils nur bei geschlossener (low flux air scan) oder nur bei offener (high flux air scan) Stellung der
Absorberblätter, wobei sich die Aufnahmebedingungen der einzelnen Datensätze
nur durch die Winkelstellung der Tragevorrichtung unterscheiden. Daher setzt er
zur Datenreduktion ohne Weiteres eine für derartige ähnliche Datensätze geeignete, ihm im Rahmen seines Fachwissens bekannte Methode wie Differenzbildung von Datensätzen und anschließende Kompression der Differenzdaten
ein, vgl. D3 - Merkmale c), d), e), wobei zwangsläufig die Daten vor der
Verrechnung mit den Patientendaten zu dekomprimieren sind und die Differenz
bildung umgekehrt werden muss - restlicher Teil des Merkmals g).
Auf diese Weise konnte der Fachmann ausgehend vom aus D4 Vorbekannten
unter Zuhilfenahme seines Fachwissens, also ohne erfinderisch tätig werden zu
müssen, zum Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 gelangen.
Anspruch 1 ist daher nicht gewährbar.
Entsprechendes gilt für die Röntgeneinrichtung gemäß dem nebengeordneten
Anspruch 6. Auch Anspruch 6 ist nicht gewährbar.
Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die abhängigen Patentansprüche 2 bis 5 nicht gewährbar (BGH in GRUR 1997, 120
"Elektrisches Speicherheizgerät").
Dr. Fritsch
Eder
Prasch
Dr. Thum-Rung
Me