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BPatG Beschluss vom 29.03.2022 – 17 W (pat) 38/19

17. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:290322B17Wpat38.19.0

BUNDESPATENTGERICHT

17 W (pat) 38/19 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

29. März 2022

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2016 104 236.6

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 29. März 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, des Richters Dipl.-Phys. Dr. Forkel, der

Richterin Akintche und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Städele

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

ECLI:DE:BPatG:2022:290322B17Wpat38.19.0

G r ü n d e

I.

Die vorliegende Patentanmeldung wurde am 9. März 2016 beim Deutschen

Patent- und Markenamt eingereicht. Sie trägt die Bezeichnung

„Verfahren zur Erstellung eines Modells eines technischen Systems“.

Die Anmeldung wurde durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des

Deutschen Patent- und Markenamtes vom 26. April 2019 aus Gründen des

Bescheids vom 12. Oktober 2018 zurückgewiesen. Im genannten Bescheid führte

die Prüfungsstelle aus, dass der Gegenstand des (damaligen) Patentanspruches 1

nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet. Sie ist zur

mündlichen Verhandlung – wie angekündigt – nicht erschienen.

Die Anmelderin hat mit Eingabe vom 21. März 2022 sinngemäß beantragt,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte

Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:

gemäß Hauptantrag mit

Patentansprüchen 1 bis 6 vom Anmeldetag;

Beschreibungsseiten 1 bis 14 und

4 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 4 jeweils vom Anmeldetag;

gemäß Hilfsantrag mit

Patentansprüchen 1 bis 5 vom 23. Mai 2019;

im Übrigen wie Hauptantrag.

Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt wurde auf die

Druckschriften

D1: DE 10 2011 081 345 A1,

D2: WO 2014/187828 A1

und

D3: US 2005/0201524 A1

hingewiesen.

Vom Senat wurden zwischenzeitlich die Druckschriften

D4: Nils Tietze: Model-based Calibration of Engine Control Units Using

Gaussian Process Regression, Doctoral Thesis, 2015 [recherchiert am

15.11.2021]. Im Internet:

https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/4572/1/20150506_Dissertation_Tietze.pdf,

D5: Diego Didona; Paolo Romano: Using Analytical Models to Bootstrap

Machine Learning Performance Predictors, 2015 IEEE 21st International

Conference on Parallel and Distributed Systems (ICPADS), 14-17 Dec. 2015,

Date Added to IEEE Xplore: 18 January 2016 [recherchiert am 15.11.2021]. Im

Internet:

https://www.researchgate.net/profile/Diego-

Didona/publication/283087011_Using_Analytical_Models_to_Bootstrap_Mac

hine_Learning_Performance_Predictors/links/562a1dfe08ae04c2aeb153fe/Us

ing-Analytical-Models-to-Bootstrap-Machine-Learning-Performance-

Predictors.pdf

und

D6: Benjamin Berger; Florian Rauscher; Boris Lohmann: Analysing

Gaussian Processes for Stationary Black-Box Combustion Engine

Modelling, Proceedings of the 18th World Congress, The International

Federation of Automatic Control, Milano (Italy) August 28-September 2, 2011,

IFAC Proceedings Volumes, Volume 44, Issue 1, January 2011, Pages 10633-

10640 [recherchiert am 15.11.2021]. Im Internet:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1474667016453218

eingeführt.

Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag, hier mit einer möglichen

Gliederung versehen, lautet (mit redaktioneller Änderung):

M1

M2

M3

Verfahren

zur Erstellung eines Modells eines technischen Systems, wobei

-

Messpunkte durch Einstellung von Eingangsgrößen und

Messung von Ausgangsgrößen am technischen System bestimmt

werden, wobei

M4

-

Simulationspunkte durch Einstellung von Eingangsgrößen und

Simulation von Ausgangsgrößen mittels eines physikalisch basierten

Modells des technischen Systems bestimmt werden, wobei

M5

-

die Bildung eines ersten datenbasierten Modells einschließlich

einer Unsicherheit dieses Modells anhand der Messpunkte erfolgt

sowie die Bildung eines

zweiten datenbasierten Modells

einschließlich einer Unsicherheit dieses Modells anhand der

Simulationspunkte erfolgt, wobei

M6

-

das zweite datenbasierte Modell dadurch weitergebildet wird,

dass anhand dieses Modells die Eingangsgrößen für eine weitere

Simulation von Ausgangsgrößen ausgewählt werden, welche eine

maximale Unsicherheit dieses Modells verursachen sowie weiterhin

eine Simulation von Ausgangsgrößen anhand dieser ausgewählten

Eingangsgrößen erfolgt und der so bereitstehende weitere

Simulationspunkt zusätzlich zu den schon bereitstehenden

Simulationspunkten

einer

erneuten Bildung

des

zweiten

datenbasierten Modells zu Grunde gelegt wird, wobei

M7

-

das erste datenbasierte Modell dadurch weitergebildet wird,

dass anhand dieses Modells die Eingangsgrößen für eine weitere

Messung von Ausgangsgrößen ausgewählt werden, welche eine

maximale Unsicherheit dieses Modells verursachen sowie weiterhin

eine Messung von Ausgangsgrößen anhand dieser ausgewählten

Eingangsgrößen erfolgt und der so bereitstehende weitere

Messpunkt zusätzlich zu den schon bereitstehenden Messpunkten

einer erneuten Bildung des ersten datenbasierten Modells zu Grunde

gelegt wird

M8

sowie weiterhin der weitere Simulationspunkt dieser erneuten

Bildung eines ersten datenbasierten Modells zu Grunde gelegt wird,

welcher auch der erneuten Bildung eines zweiten datenbasierten

Modells zu Grunde gelegt wird, sofern dieser ein Gültigkeitskriterium

erfüllt, wobei

M9

-

die Weiterbildung des zweiten datenbasierten Modells

wiederholt erfolgt, wobei

-

sich mit

jeder Wiederholung

die

Anzahl

von

Simulationspunkten erhöht, wobei

M10

-

die Weiterbildung des ersten datenbasierten Modells

wiederholt erfolgt, wobei

-

sich mit jeder Wiederholung die Anzahl von Messpunkten

erhöht, und sich mit

jeder Wiederholung, bei Erfüllung des

Gültigkeitskriterium[s] außerdem die Anzahl von Simulationspunkten

erhöht, wobei

M11

-

die Weiterbildung des ersten und des zweiten datenbasierten

Modells solange wiederholt wird, bis ein Abbruchkriterium erfüllt ist,

wobei

M12

-

das erste datenbasierte Modell dem zu erstellenden Modell

des technischen Systems entspricht.

Der mit einer denkbaren Gliederung versehene Patentanspruch 1 gemäß

Hilfsantrag

lautet

(Änderungen gegenüber Hauptantrag markiert, mit

redaktioneller Änderung):

M1

M2

Verfahren

zur Erstellung eines Modells eines technischen Systems, wobei

M2a

das Modell des technischen Systems für eine Kalibrierung der

Steuerung/Regelung des technischen Systems zur Verfügung steht,

wobei

M3´

-

Messpunkte durch EinstellungVariation von Eingangsgrößen

und Messung von Ausgangsgrößen am

technischen System

bestimmt werden, wobei

M4´

-Simulationspunkte

durch

EinstellungVariation

von

Eingangsgrößen und Simulation von Ausgangsgrößen mittels eines

physikalisch basierten Modells des technischen Systems bestimmt

werden, wobei

M5´

-

die Bildung eines ersten datenbasierten Modells einschließlich

einer Unsicherheit dieses Modells anhand der Messpunkte mittels

einer Regressionsanalyse erfolgt sowie die Bildung eines zweiten

datenbasierten Modells einschließlich einer Unsicherheit dieses

Modells

anhand

der

Simulationspunkte

mittels

einer

Regressionsanalyse erfolgt, wobei

M6´

-

das zweite datenbasierte Modell dadurch weitergebildet wird,

dass anhand dieses Modells die Eingangsgrößen für eine weitere

Simulation von Ausgangsgrößen ausgewählt werden, welche eine

maximale Unsicherheit dieses Modells verursachen sowie weiterhin

eine Simulation von Ausgangsgrößen anhand dieser ausgewählten

Eingangsgrößen erfolgt und der so bereitstehende weitere

Simulationspunkt zusätzlich zu den schon bereitstehenden

Simulationspunkten

einer

erneuten Bildung

des

zweiten

datenbasierten Modells zu Grunde gelegt wird, so dass dieses

Modell danach strebt, seine eigene Zuverlässigkeit zu maximieren,

wobei

M7´

-

das erste datenbasierte Modell dadurch weitergebildet wird,

dass anhand dieses Modells die Eingangsgrößen für eine weitere

Messung von Ausgangsgrößen ausgewählt werden, welche eine

maximale Unsicherheit dieses Modells verursachen sowie weiterhin

eine Messung von Ausgangsgrößen anhand dieser ausgewählten

Eingangsgrößen erfolgt und der so bereitstehende weitere

Messpunkt zusätzlich zu den schon bereitstehenden Messpunkten

einer erneuten Bildung des ersten datenbasierten Modells zu Grunde

gelegt wird, so dass dieses Modell danach strebt, seine eigene

Zuverlässigkeit zu maximieren,

M8´

sowie weiterhin der weitere Simulationspunkt dieser erneuten

Bildung eines ersten datenbasierten Modells zu Grunde gelegt wird,

welcher auch der erneuten Bildung eines zweiten datenbasierten

Modells zu Grunde gelegt wird, sofern dieser ein Gültigkeitskriterium

erfüllt, so dass eine Entscheidung getroffen werden kann, ob ein

Simulationspunkt zur Verbesserung der Genauigkeit

für die

Fortbildung des ersten datenbasierten Modells herangezogen

werden soll, wobei

M9´

-

die Weiterbildung des zweiten datenbasierten Modells

wiederholt erfolgt, wobei

-

sich mit

jeder Wiederholung

die

Anzahl

von

Simulationspunkten erhöht, wobei

M10´

-

die Weiterbildung des ersten datenbasierten Modells

wiederholt erfolgt, wobei

-

sich mit jeder Wiederholung die Anzahl von Messpunkten

erhöht, und sich mit

jeder Wiederholung, bei Erfüllung des

Gültigkeitskriterium[s] außerdem die Anzahl von Simulationspunkten

erhöht, wobei

-

sich dadurch eine höhere Zuverlässigkeit des ersten

datenbasierten Modells ergibt, dass dieses Modell auf einer breiteren

Basis errichtet wird, sowohl aufbauend auf Kombinationen von

Eingangs- und Ausgangsgrößen des technischen Systems, die durch

Messungen als auch durch Simulationen mittels eines physikalischen

Modells gewonnen werden,

M11

-die Weiterbildung des ersten und des zweiten datenbasierten

Modells solange wiederholt wird, bis ein Abbruchkriterium erfüllt ist,

wobei

M12

-

das erste datenbasierte Modell dem zu erstellenden Modell

des technischen Systems entspricht.

Zu den übrigen Patentansprüchen und den weiteren Einzelheiten wird auf die Akte

verwiesen.

II.

Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingelegt und ist auch sonst zulässig. Sie hat

jedoch keinen Erfolg, da der Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs 1

gemäß Haupt- und Hilfsantrag nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1

in Verbindung mit 4 Satz 1 PatG).

1.

Der Gegenstand der Anmeldung betrifft ein Verfahren zur Erstellung eines

Modells eines technischen Systems (Offenlegungsschrift, Abs. [0001]).

Ausweislich der Anmeldung handle es sich bei dem technischen System

insbesondere um eine Brennkraftmaschine, bei der Ausgangsgrößen, wie

beispielsweise

Schadstoffemissionen

und

Kraftstoffverbrauch,

von

Eingangsgrößen, wie beispielsweise Drehzahl, Drehmoment und Kraftstoffdruck,

abhängig seien. Bei einer Brennkraftmaschine bewirkten folglich bestimmte

Stellgrößen von Aktoren (Eingangsgrößen) wiederum bestimmte Prozessgrößen

(Ausgangsgrößen). Die Prozessgrößen seien mittels Sensoren messbar.

Allerdings sei es schwierig, die Stellgrößen von Aktoren einer Brennkraftmaschine

zu ermitteln, welche bestimmte Ausgangsgrößen bewirken, insbesondere wenn

mehrere Aktoren eingesetzt würden. Mit anderen Worten: zum Auffinden

derjenigen Stellgrößen, die bestimmten Ausgangsgrößen bewirken, wie

beispielsweise

geringe

Schadstoffemissionen

oder

einen

geringen

Kraftstoffverbrauch, sei eine Variation von Stellgrößen und Messung von

Ausgangsgrößen sehr aufwendig (Offenlegungsschrift, Abs. [0002]).

Die Anmeldung geht aus von einem Stand der Technik, wie er in der Druckschrift

WO2014187828A1 beschrieben ist. Dort sei eine Methode zur Ermittlung eines

Modells für eine Ausgangsgröße eines technischen Systems offenbart, wobei die

Ausgangsgröße in nichtlinearer Weise von Eingangsgrößen abhängig sei. Als

Modell werde eine Modellstruktur mit Modellparametern vorgegeben, und die

Modellparameter würden mittels eines

iterativen Verfahrens anhand von

gemessenen Ausgangsgrößen optimiert. Anhand dieses datenbasierten Modells

könne dann der Einfluss einer Variation von Stellgrößen auf Ausgangsgrößen

simuliert werden und es könnten die Stellgrößen bzw. Stellgrößenkombinationen

bestimmt werden, welche ein gewünschtes Verhalten des technischen Systems

hervorrufen (Offenlegungsschrift, Abs. [0002]).

Weiterhin nennt die Anmeldung die Druckschrift DE102011081345A1. Diese lehre,

zur Entwicklung eines

technischen Systems ein physikalisches Modell

heranzuziehen. Mittels eines solchen physikalisch basierten Modells werde das

Verhalten des technischen Systems auf Grundlage von bekannten physikalischen

Zusammenhängen mathematisch beschrieben. Damit dieses physikalische Modell

das reale Verhalten des technischen Systems bestmöglich beschreibe, sei es

einerseits erforderlich, das physikalische Modell unter Berücksichtigung der

bekannten Modellparameter zu entwickeln, und andererseits, nicht bekannte

Modellparameter anhand von Versuchen zu bestimmen. Die Bestimmung der nicht

bekannten Modellparameter erfolge gemäß der Druckschrift DE102011081345A1

mittels eines datenbasierten Modells, d. h. das reale technische System werde

vermessen und auf Basis der gemessenen Werte werde ein datenbasiertes Modell

trainiert. Daneben werde ein physikalisches Modell erstellt und es erfolge eine

erste Bestimmung der Modellparameter anhand der technischen Daten des

technischen Systems. Mittels des datenbasierten Modells würden im weiteren

Verlauf die Parameter des physikalischen Modells optimiert. Ferner sei aus dem

genannten Stand der Technik bekannt, eine Angabe über die Unsicherheit des

datenbasierten Modells bei der Bestimmung der nicht bekannten Parameter des

physikalischen Modells zu berücksichtigen, so dass Qualität und Robustheit der

Bestimmung dieser Parameter verbessert würden (Offenlegungsschrift, Abs.

[0003]). Mittels der aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren sei es

jedenfalls möglich, den Versuchsaufwand bei der Entwicklung eines technischen

Systems zu reduzieren (Offenlegungsschrift, Abs. [0004]).

Als Aufgabe wird in der Anmeldung genannt, den Versuchsaufwand bei der

Entwicklung eines technischen Systems noch weiter zu reduzieren und die

Genauigkeit der dabei verwendeten Modelle noch weiter zu steigern

(Offenlegungsschrift, Abs. [0005]).

Als Fachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, ein Verfahren zur Erstellung

eines Modells eines technischen Systems zu verbessern, ist ein Ingenieur der

Fachrichtung Elektrotechnik anzusehen, der mehrjährige Berufserfahrung im

Bereich der Steuerungs- und Regelungstechnik hat und der insbesondere über

fundierte Kenntnisse in der numerischen Mathematik und den Algorithmen des

maschinellen Lernens verfügt.

2.

Zu Haupt- und Hilfsantrag

Sowohl dem Haupt- wie auch dem Hilfsantrag kann nicht stattgegeben werden,

weil der Gegenstand ihres jeweiligen Patentanspruchs 1 nicht patentfähig ist.

2.1

Zur Lehre des Patentanspruchs 1

Zur Lösung der oben genannten Aufgabe schlägt der Patentanspruch 1 gemäß

Hilfsantrag,

der

inhaltlich

sämtliche Merkmale

des

ursprünglichen

Patentanspruchs 1 (Hauptantrag) umfasst, ein Verfahren zur Erstellung eines

Modells eines technischen Systems vor (Merkmale M1, M2). Hintergrund ist die

Reduzierung des Versuchsaufwands bei der Entwicklung eines technischen

Systems sowie die Steigerung der Genauigkeit der dabei verwendeten Modelle

(Offenlegungsschrift, Abs. [0005]). Ein technisches System ist z. B. eine

Brennkraftmaschine. Ein

solches System ist durch Eingangs-

und

Ausgangsgrößen beschreibbar (Offenlegungsschrift, Abs. [0002]). Das Modell des

technischen Systems wird insbesondere für Anwendungen im Rahmen der

Entwicklung bzw. Kalibrierung der Steuerung bzw. Regelung des technischen

Systems benötigt (Merkmal M2a).

Gemäß dem beanspruchten Verfahren werden zwei Modelle, nämlich ein erstes

Datenmodell und ein zweites Datenmodell sowie die dazugehörigen

Unsicherheiten gebildet. Die Bildung des ersten datenbasierten Modells

einschließlich einer Unsicherheit dieses Modells erfolgt anhand von Messpunkten.

Die Bildung des zweiten datenbasierten Modells einschließlich einer Unsicherheit

dieses Modells erfolgt anhand von Simulationspunkten (Merkmal M5). Die Bildung

des ersten und zweiten datenbasierten Modells einschließlich der Unsicherheit

dieser Modelle erfolgt jeweils mittels einer Regressionsanalyse (Merkmal M5´), so

dass auf diese Weise eine Angabe der Unsicherheit des betreffenden Modells zur

Verfügung steht (Offenlegungsschrift, Abs. [0015]). Eine Angabe der Unsicherheit

des jeweiligen Modells entspricht einem Fehlerbereich (Offenlegungsschrift,

Abs. [0017]; Fig. 2).

Einerseits werden Messpunkte durch Einstellung bzw. Variation von

Eingangsgrößen und Messung von Ausgangsgrößen am technischen System

bestimmt und andererseits Simulationspunkte durch Einstellung bzw. Variation

von Eingangsgrößen und Simulation von Ausgangsgrößen mittels eines

physikalisch basierten Modells des technischen Systems bestimmt (Merkmale M3,

M3´, M4, M4´).

Im Verlauf des Verfahrens nach Patentanspruch 1 werden die beiden

datenbasierten Modelle weitergebildet. So wird das zweite datenbasierte Modell

dadurch weitergebildet, dass anhand dieses Modells die Eingangsgrößen für eine

weitere Simulation von Ausgangsgrößen ausgewählt werden, welche eine

maximale Unsicherheit dieses Modells verursachen. Daraufhin erfolgt eine

Simulation von Ausgangsgrößen anhand dieser ausgewählten Eingangsgrößen

und der so bereitstehende weitere Simulationspunkt wird zusätzlich zu den schon

bereitstehenden Simulationspunkten einer erneuten Bildung des zweiten

datenbasierten Modells zu Grunde gelegt (Merkmal M6). Auf diese Weise wird

erreicht, die Zuverlässigkeit des zweiten datenbasierten Modells zu erhöhen

(Merkmal M6´).

Das erste datenbasierte Modell wird dadurch weitergebildet, dass anhand dieses

Modells die Eingangsgrößen für eine weitere Messung von Ausgangsgrößen

ausgewählt werden, welche eine maximale Unsicherheit dieses Modells

verursachen. Daraufhin erfolgt eine Messung von Ausgangsgrößen anhand dieser

ausgewählten Eingangsgrößen. Der so bereitstehende weitere Messpunkt wird

dann zusätzlich zu den schon bereitstehenden Messpunkten einer erneuten

Bildung des ersten datenbasierten Modells zu Grunde gelegt (Merkmal M7), so

dass auch die Zuverlässigkeit des ersten datenbasierten Modells gesteigert wird

(Merkmal M7´).

Zusätzlich wird auch der weitere Simulationspunkt dieser erneuten Bildung eines

ersten datenbasierten Modells zu Grunde gelegt, welcher auch der erneuten

Bildung des zweiten datenbasierten Modells zu Grunde gelegt wird, sofern dieser

ein Gültigkeitskriterium erfüllt (Merkmal M8). Anhand des Gültigkeitskriteriums

kann entschieden werden, ob ein Simulationspunkt zur Verbesserung der

Genauigkeit für die Fortbildung des ersten datenbasierten Modells herangezogen

wird (Merkmal M8´).

Gemäß dem Verfahren nach Patentanspruch 1 erfolgt die Weiterbildung des

zweiten datenbasierten Modells wiederholt (Merkmal M9´), so dass sich mit jeder

Wiederholung die Anzahl von Simulationspunkten erhöht (Merkmal M9).

Die Weiterbildung des ersten datenbasierten Modells erfolgt ebenfalls wiederholt,

so dass sich mit jeder Wiederholung die Anzahl von Messpunkten erhöht und sich

mit jeder Wiederholung – bei Erfüllung des Gültigkeitskriteriums – außerdem die

Anzahl von Simulationspunkten erhöht (Merkmal M10). Laut Merkmal M10´ ergibt

sich eine höhere Zuverlässigkeit des ersten datenbasierten Modells dadurch, dass

die zu Grunde liegenden Kombinationen von Eingangs- und Ausgangsgrößen des

technischen Systems sowohl aus Messungen als auch Simulationen mittels eines

physikalischen Modells gewonnen werden.

Die Weiterbildung des ersten und zweiten datenbasierten Modells wird solange

wiederholt, bis ein Abbruchkriterium erfüllt ist (Merkmal M11).

Als Resultat steht das erste datenbasierte Modell als Modell des technischen

Systems für Anwendungen im Rahmen der Entwicklung bzw. Kalibrierung der

Steuerung bzw. Regelung des

technischen Systems zur Verfügung

(Merkmal M12).

2.2

Die mit dem jeweiligen Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag

beanspruchte Lehre ist so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann

sie ausführen kann.

2.3

Der Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs 1 gemäß Haupt- und

Hilfsantrag beruht jedoch nicht auf erfinderischer Tätigkeit.

2.3.1 Zur Beurteilung der jeweils beanspruchten Lehren sind die Druckschriften

D4 und D5 von besonderer Bedeutung.

So führt die Druckschrift D4, die als nächstliegender Stand der Technik anzusehen

ist, den Fachmann zu einem Verfahren, das dazu dient, ein Modell eines

technischen Systems zu erstellen. Das erzeugte Modell steht für eine Kalibrierung

der Steuerung bzw. Kalibrierung des technischen Systems zur Verfügung. Das

bekannte Verfahren beruht im Wesentlichen auf einer Lokalen Gaußprozess-

Regression (LPGR). Der in der D4 vorgestellte Modellierungsansatz ermöglicht

eine flexible und iterative Modellbildung, um robuste und valide dynamische

Modelle zu erzeugen. Er kann

insbesondere

für die Kalibrierung von

Motorsteuergeräten eingesetzt werden (Seite VII, unten, siehe „The adapted

LGPR approach is employed for the ECU calibration of dynamical automotive

systems, which is critical regarding system excitation. …“ – Merkmale M1, M2,

M2a).

Unter Abschnitt 4.1 (Seite 109, „Close-PI Effect“) der D4 werden für die

Kalibrierung eines Dieselmotors die wichtigen Eingangsgrößen genannt, die den

Lärm des Dieselmotors („noise of a diesel engine“) beeinflussen. Diese sind die

Luftmenge („air mass“), der Ladedruck („boost pressure“), die Voreinspritzung

(„pilot injection“), der Kraftstoffdruck („rail pressure“), der Steuerungsanlauf („start

of control“) und die Verzögerung zwischen Vor- und Haupteinspritzung („delay

between pilot injection and main injection“). Insbesondere führt die Verzögerung

zwischen Vor- und Haupteinspritzung zu einem starken nicht-linearen Effekt für

den Lärm des Dieselmotors, welcher lokal auftritt, wenn die Verzögerung zwischen

Vor- und Haupteinspritzung gering ist (Seite 109, zweiter Absatz). Die Figuren 4.6,

4.8 und 4.9 (Seiten 110 bis 113) zeigen die aufgenommenen Messpunkte für die

Eingangsgröße „Verzögerung zwischen Vor- und Haupteinspritzung“ und die

Ausgangsgröße „Lärm des Dieselmotors“. Die Modellierung des Motors erfolgt

mittels verschiedener Regressionsmethoden (GPR, LGPR), deren Resultate

miteinander verglichen werden (Seite 113, erster Absatz u. a.). Der Fachmann

wird erkennen, dass die Messungen inklusive Modellierung genauso gut für eine

Mehrzahl von Ein- und Ausgangsgrößen ausgeführt werden können, deren Werte

variiert werden (Merkmale M3, M3´).

Weiterhin

lehrt die D4, anhand der aufgenommenen Messpunkte ein

datenbasiertes (erstes) Datenmodell zu erstellen (Seite 113, erster Absatz, siehe

„Thus the motivation of using LGPR for this regression problem is being able to

separate the local effect in order to generate a local model and combine it with the

global one.“). Dies geschieht mittels der Lokalen Gaußprozess-Regression, die

nicht nur eine Erwartungswertfunktion sondern auch eine Varianzfunktion

bereitstellt (Seite 98, Gl. (3.34); Seite 99, Gl. (3.37)). Letztere gibt bekanntlich ein

Maß für die Unsicherheit der modellierten Funktion an einem Abfragepunkt. Damit

geht ein Teil des Merkmals M5 bzw. M5´ aus der D4 hervor.

Ferner wird anhand der Figuren 4.2 bis 4.4 der D4 klar, dass der

Modellierungsansatz und die grafische Benutzeroberfläche der zugehörigen

Modellierungssoftware es erlauben, die Varianz der Gaußprozess-Modellierung

anzuschauen und diejenigen Punkte zu bestimmen, die eine hohe Varianz

besitzen und damit eine schlechte Prognose darstellen (Seite 108, unten). Dass

der Benutzer aber gerade diese Punkte auswählt, um dort neue Messpunkte zu

setzen, geht aus der D4 nicht unmittelbar hervor. Merkmal M7 bzw. M7´ ist somit

allenfalls teilweise in der D4 offenbart.

Mittels der Lokalen Gaußprozess-Modellierung kann z. B. der oben genannte

Dieselmotor

iterativ

vermessen werden, während

die

relevanten

Zustandsraumregionen Schritt für Schritt (messtechnisch) erfasst werden und

dadurch das Modell kontinuierlich verbessert wird (Seite VII, unten bis Seite VIII,

oben, siehe „Using LGPR, it is possible to measure the system iteratively while

exploring the relevant state-space regions and improving the quality oft he model

step by step …“ - teilweise Merkmale M10 bzw. M10´).

Dass diese Weiterbildung des Gaußprozess-Modells für den Dieselmotor nicht

unendlich

lange wiederholt werden kann, und somit ein Abbruchkriterium

eingeführt werden muss,

stellt

aus Sicht des Fachmannes eine

Selbstverständlichkeit dar (teilweise Merkmal M11). Ferner ist klar, dass bei

Erfüllung eines solchen Abbruchkriteriums ein datenbasiertes Modell zur

Verfügung steht, dass sich dem realen Verhalten des Dieselmotors gut annähert,

diesem also „entspricht“ (Merkmal M12).

Weiterhin beschreibt auch die Druckschrift D5 ein Verfahren zur Erstellung eines

Modells eines technischen Systems. Das bekannte Verfahren beruht auf der

„Bootstrapping“-Technik, mit der eine Gray-Box-Modellierung durchgeführt wird

(Abstract; Fig. 1). Mit dem erstellten Modell wird die Performanz eines

Computersystems - also eines

technischen Systems - beim elastischen

Computing in einer Cloud-Umgebung nachgebildet (Abstract; Seite 3, rechte

Spalte, Punkt iii), siehe „the ML is trained on the updated ST and outputs a new

application performance model.“ – Merkmale M1, M2).

Mit Hilfe eines analytischen Modells werden aus diversen Eingangsgrößen x (vgl.

Seite 3, linke Spalte, fünfter Absatz, siehe „… the AM is queried to compute a

prediction of the performance …“; Seite 5, linke Spalte, sechster Absatz, siehe

„This study is, thus, an example of a modeling/learning problem defined over a

large dimensional space (spanning 7 dimensions in our case) and characterized

by a complex performance function.“) Vorhersagewerte am.query(x)

für die

Performanz als Ausgangsgröße bestimmt (Merkmale M4, M4´), die als simulierte

Trainingsdaten ST für eine Black-Box-Modellierung dienen (Seite 3, linke Spalte,

Punkt iii)). Im weiteren Verlauf werden die simulierten Trainingsdaten mit

Stichproben aus Messpunkten angereichert, die aus Messungen am laufenden

System stammen (Seite 3, linke Spalte, letzter Absatz bis Seite 3, rechte Spalte,

Punkt iii), siehe „collection of real samples“, „update of the training set“ und „black

box model update“). Auch die Merkmale M3 und M3´ sind damit in der Lehre der

D5 verwirklicht.

Außerdem wird entsprechend der „Bootstrapping“-Technik ein datenbasiertes

Modell (im Folgenden „erstes datenbasiertes Modell“ genannt) anhand von

Messpunkten gebildet (Seite 3, rechte Spalte, Punkt iii), siehe „black box model

update (Line 9): the ML is trained on the updated ST and outputs a new

application performance model.“). Darüber hinaus sieht das Verfahren der D5 die

Bildung eines weiteren datenbasierten Modells

(im Folgenden

„zweites

datenbasiertes Modell“ genannt) vor, das sich aus den Simulationspunkten <x,

am.query(x)> des analytischen Modells mittels eines maschinellen Lernschritts

ergibt (Seite 3, linke Spalte, Punkt iii), siehe „black box model construction

(Line 5): the ML is trained on ST and produces a statistical model of the

application´s performance; …“). Beide Modelle können mittels einer

Regressionsanalyse erstellt werden, was sich unmittelbar der D5 auf Seite 3, linke

Spalte entnehmen lässt (siehe Punkt iii): „… note that the ML can be based on

alternative algorithms, e. g., Decision Trees (DT), Artificial Neural Networks (ANN)

and Support Vector Machines (SVM)…“). Der Fachmann liest an dieser Textstelle

mit, dass neben den genannten Algorithmen zur Regressionsanalyse

selbstverständlich auch auf einen Gaußprozess zurückgegriffen werden kann,

zumal die „Bootstrapping“-Technik ausweislich der D5 mit beliebigen Algorithmen

des maschinellen Lernens implementiert werden kann (Seite 6, linke Spalte,

vorletzter Absatz, siehe „… the Bootstrapping technique can be implemented with

any black box learner.“). Dem Fachmann ist geläufig, dass ein Gaußprozess zu

den Mess- und Simulationspunkten immer auch eine Funktion für die Varianzen

bzw. Unsicherheiten an Abfragepunkten bereitstellt. Die Merkmale M5 und M5´

sind damit aus der D5 ableitbar.

In der Lehre der D5 werden unter Anwendung der Funktionen „MERGE“, „RNN“,

„RNR“ und „RNR2“, die Gültigkeitskriterien formulieren, Simulationspunkte dem

ersten datenbasierten Modell zu Grunde gelegt. Anhand dieser Kriterien wird

entschieden, ob Simulationspunkte, die schon bei der wiederholten Bildung des

zweiten datenbasierten Modells herangezogen worden sind, Bestandteil eines

Trainingsdatensatzes bleiben und so

für eine Fortbildung des ersten

datenbasierten Modells herangezogen werden sollen (Seite 4, rechte Spalte,

erster Absatz, siehe „incremental refinement“; Seite 4, rechte Spalte, Mitte bis

Seite 5, linke Spalte, siehe Punkte 1) bis 4)). Merkmal M8 bzw. M8´ geht somit aus

der D5 hervor.

Die D5 zeigt, dass sowohl das erste als auch zweite datenbasierte Modell

wiederholt weitergebildet werden (Seite 3, siehe „Bootstrapping main loop“ und

„Initialization phase“), wobei sich für das zweite datenbasierte Modell mit jeder

Wiederholung die Anzahl der Simulationspunkte erhöht (Seite 3, rechte Spalte,

Abschnitt A, zweiter Absatz; Seite 4, linke Spalte, zweiter Absatz – Merkmale M9,

M9´). Die Bildung des ersten datenbasierten Modells stützt sich auf Messpunkte

aus dem laufenden System und auf Simulationen mittels des analytischen bzw.

physikalischen Modells für das

technische System, wobei sich mit

jeder

Wiederholung die Anzahl an Messpunkten erhöht (Seite 4, rechte Spalte, erster

Absatz, siehe „This function is responsible for incorporating real samples coming

from the running application into the initial synthetic training set …“ – teilweise

Merkmale M10, M10´).

In der D5 wird das zweite datenbasierte Modell unter Zugrundelegung von

Simulationspunkten aus dem analytischen Modell iterativ so lange weitergebildet,

bis es das analytische Modell hinreichend gut approximiert bzw. eine brauchbare

Menge an Trainingsdaten zur Verfügung steht, so dass das zweite datenbasierte

Modell als zuverlässig angenommen werden kann (Seite 3, rechte Spalte, dritter

Absatz, siehe „Then, proceeding iteratively, it aims to find a value x such that

training ml over a synthetic training set of size x produces a black box model which

well approximates am.“). Ein Abbruchkriterium für die Bildung des zweiten

datenbasierten Modells findet sich z. B. in Seite 4, linke Spalte, zweiter Absatz,

Punkt

iv). Dementsprechend wird das erste datenbasierte Modell unter

Zugrundelegung von Messpunkten aus Stichproben ständig weitergebildet, um

ungenaue Vorhersagewerte aus dem analytischen Modell zu korrigieren (Seite 4,

rechte Spalte, erster Absatz, siehe „… thus allowing the black box model to

gradually correct inaccurate performance predictions by the white box model.“).

Dass auch die Weiterbildung des ersten datenbasierten Modells über ein

Abbruchkriterium verfügt (z. B. die maximale Anzahl von Online-Messungen), ist

selbstverständlich (Merkmal M11).

Wird dieses Abbruchkriterium erfüllt, stellt das erste datenbasierte Modell eine

gute Näherung für das gewünschte Modell des betrachteten technischen Systems

dar (Seite 4, rechte Spalte, erster Absatz, siehe „… it allows for the incremental

refinement of the initial performance model.“ - Merkmal M12).

2.3.2 Die Würdigung dieses Materials aus dem Stand der Technik ergibt, dass

der mit dem jeweiligen Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag

beanspruchte Gegenstand für den Fachmann nahegelegen hat.

Da der zuständige Fachmann stets bestrebt ist, den Kalibrierprozess von

Motorsteuergeräten zu beschleunigen (vgl. D4, siehe Abstract), hatte er

Veranlassung,

sich überall dort

kundig

zu machen, wo effektive

Modellierungsmethoden zum Einsatz kommen. Hierbei konnte er auf

Druckschrift D5 stoßen, die die Anwendung der „Bootstrapping“-Technik auf ein

technisches System lehrt. Für ihn lag es auf der Hand, die Lehre der D5 auf den

aus der D4 bekannten Modellierungsansatz derart anzuwenden, dass neben dem

dort beschriebenen Gaußprozess für das Motorsteuergerät ein analytisches

Modell bzw. Simulationsmodell nach dem Vorbild der D5 entsprechend der

„Bootstrapping“-Technik implementiert wird, um Simulationspunkte in die Bildung

eines mit Messpunkten angereicherten datenbasierten Modells mit einzubeziehen,

damit mit vertretbarem Aufwand ein möglichst genaues datenbasiertes Modell

erstellt werden kann (vgl. D5, Seite 8, rechte Spalte, Abschnitt E, siehe „…if

properly tuned, this technique can yield considerable gains in terms of accuracy

with respect to AM and ML employed singularly …“).

Von einer solchen kombinierten Lehre unterscheidet sich die jeweilige Lehre nach

dem Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag nur noch dadurch, dass bei

der aus dem Stand der Technik abgeleiteten Lösung keine Auswahl von

Eingangsgrößen für eine Messung bzw. Simulation von Ausgangsgrößen iSd

Merkmale M7 und M7´ bzw. M6 und M6´ stattfindet und dadurch, dass das

anspruchsgemäße erste datenbasierte Modell sukzessive mit

immer mehr

Simulationspunkten angereichert wird bzw. dieses auf einer immer breiteren Basis

errichtet wird (restlicher Teil der Merkmale M10, M10´).

Es liegt jedoch im Bereich des Wissens des Fachmanns, dass bei der Erstellung

eines datenbasierten Modells

im Rahmen einer automatischen Online-

Optimierung Messpunkte gerade an denjenigen Stellen gesetzt werden, wo sich

die Unsicherheit der Ausgangsgrößen als besonders hoch erweist. Dieser

Umstand ist aus der Black-Box-Modellierung an Verbrennungsmotoren mittels

Gaußprozessen hinreichend bekannt und findet sich z. B. in der D6 (Seite 10634,

linke Spalte, Punkt (6) – restlicher Teil von Merkmal M7, M7´). Ein analoges

Vorgehen bei der Erstellung des datenbasierten Modells aus dem analytischen

Modell der D5 vorzusehen, d. h. Simulationspunkte an Stellen äußerst hoher

Unsicherheit zu setzen, drängt sich aus statistischen Erwägungen heraus

geradezu auf (Merkmal M6, M6´).

Weiterhin ist das verbliebene Unterschiedsmerkmal, d. h. der restliche Teil von

Merkmal M10 bzw. M10´ kein technisches.

Beim System gemäß Druckschrift D5 sind bereits alle erforderlichen Informationen

(Daten, Datenstrukturen) und Anwendungen

(z. B.

collectSamples(),

updateKB(ST, D) oder ml.train(ST)) vorhanden, und ihre Verwendung gemäß der

„Bootstrapping“-Technik

ist beschrieben. Hiervon ausgehend betrifft das

Unterschiedsmerkmal

lediglich noch die Frage, ob die Bestimmung einer

passenden Größe des synthetischen Trainingsdatensatzes ST komplett vor der

Verarbeitung der Messpunkte zu einem Gray-Box-Modell stattfinden soll (wie in

der D5, wo die Initialisierungsphase vollständig vor der Updatephase durchlaufen

wird) oder ob die Erstellung eines Gray-Box-Modells für jeden Wert currSize des

synthetischen Trainingsdatensatzes ST erfolgen soll (mit einer entsprechend dem

Wert currSize iterativ anwachsenden Anzahl von Simulationspunkten). Diese

Frage richtet sich aber nicht an den Entwicklungsingenieur. Sie betrifft vielmehr

die reine Programmierung und hier

insbesondere eine Umsortierung von

Rechenoperationen unabhängig von technischen Zusammenhängen, die dem

technischen Entwickler im Rahmen einer Spezifikation von einem Systemdesigner

vorgegeben wird.

Dass eine solche Umsortierung von Rechenoperationen auf

technischen

Überlegungen beruht, wurde von der Anmelderin schriftsätzlich auch nicht

vorgetragen. Weil das verbliebene Unterschiedsmerkmal somit zu einer

technischen Problemlösung nichts beiträgt, ist es bei der Prüfung auf Neuheit und

erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. T0717/04 v. 28.02.07 – Space

game; BGH GRUR 2011, 125 – Wiedergabe topografischer Informationen; BGH

GRUR 2013, 275 - Routenplanung) (restlicher Teil der Merkmale M10, M10´).

2.3.3 Nach allem ist der Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs 1 gemäß

Haupt- und Hilfsantrag durch den den Druckschriften D4 und D5 entnehmbaren

Stand der Technik nahegelegt und somit nicht patentfähig.

2.4 Mit dem jeweiligen Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag fallen

auch die jeweiligen übrigen Patentansprüche, da über einen Antrag nur einheitlich

entschieden werden kann

(BGH GRUR 1997, 120

– Elektrisches

Speicherheizgerät).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht

zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass

das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,

1. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes

kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg

abgelehnt war,

2. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,

3. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er

nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,

4. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die

Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder

5. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerde

ist

innerhalb eines Monats nach Zustellung des

Beschlusses beim Bundesgerichtshof

in Karlsruhe, durch eine

beim

Bundesgerichtshof

zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim

Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

Dr. Morawek

Dr. Forkel

Akintche

Dr. Städele

Fi