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BPatG Beschluss vom 30.10.2025 – 17 W (pat) 1/24
17. Senat · ECLI:DE:BPatG:2025:301025B17Wpat1.24.0
BUNDESPATENTGERICHT
17 W (pat) 1/24 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2007 046 642.2
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2025 durch den Richter Dipl.-Phys. Dr.
Forkel als Vorsitzender, die Richterin Akintche und die Richter Dipl.-Phys. Dr.
Städele und Dipl.-Ing. Hofmeister
beschlossen:
ECLI:DE:BPatG:2025:301025B17Wpat1.24.0
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe§
I.
Die vorliegende Patentanmeldung wurde am 28. September 2007 in englischer
Sprache beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Inanspruchnahme einer
US-amerikanischen Priorität vom 29. September 2006 eingereicht. Sie trägt in der
deutschen Übersetzung die Bezeichnung
„Verfahren und Modulklassenobjekte zur Konfiguration von fehlenden
Einrichtungen in verfahrenstechnischen Anlagen“.
Die Anmeldung ist durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des
Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Oktober 2023 mit der Begründung
zurückgewiesen worden, der Gegenstand des Patentanspruchs 1 sei gemäß § 1
Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 PatG sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in der
Fassung des damaligen Hilfsantrags 1 dem Patentschutz nicht zugänglich.
Gegen diesen Beschluss ist die vorliegende Beschwerde gerichtet.
Die Anmelderin stellt den Antrag,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen Patent-
und Markenamts vom 25. Oktober 2023 aufzuheben und ein Patent auf
Grundlage folgender Unterlagen zu erteilen:
- Patentansprüche 1 bis 16, eingegangen am 5. November 2015,
- Beschreibung Seiten 1 bis 68, eingegangen am 18. Dezember 2007,
- 12 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 18, eingegangen am 18.
Dezember 2007.
Der geltende Patentanspruch 1 - hier mit einer möglichen Merkmalsgliederung
versehen - lautet:
M1 Verfahren zum Erzeugen einer Konfigurationsentität zur Verwendung
bei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen Anlage, wobei das
Verfahren Folgendes aufweist:
M2 Erzeugen eines Klassenobjekts, das eine Prozessentität in der
verfahrenstechnischen Anlage wiedergibt und das eine erste
Datenstruktur einschließt, die ein oder mehrere Prozesselement(e)
wiedergibt, aus dem/denen die Prozessentität zusammengesetzt ist;
M3 Erzeugen eines Modulobjekts als Instanz des Klassenobjekts,
M3.1 das eine zweite zur ersten Datenstruktur gleiche Datenstruktur
einschließt, wobei die zweite Datenstruktur eine konfigurierbare
erste Angabe aufweist, um wiederzugeben, ob ein spezifisches
Prozesselement fehlt, das dem Prozesselement oder einem
ersten der mehreren Prozesselemente entspricht, aus
dem/denen die Prozessentität zusammengesetzt ist;
M4
und Bindung des erzeugten Modulobjekts an eine spezifische durch das
Klassenobjekt
wiedergegebene
Prozessentität
der
verfahrenstechnischen Anlage.
Zum Wortlaut der nebengeordneten Patentansprüche 8 und 16 sowie der
Unteransprüche wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind folgende
Druckschriften eingeführt worden:
D1 US 7 043 311 B2
D2 US 7 117 052 B2
D3 US 6 385 496 B1
D4 US 2003 / 0 236 576 A1
D5 US 5 909 368 A
Vom Senat wurde ferner die folgende Druckschrift benannt:
D2‘ US 2005 / 0 027 377 A1
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.
II.
Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingelegt ist auch sonst zulässig. Sie hat jedoch
keinen Erfolg, da der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht und somit nicht patentfähig ist (§ 4 PatG).
1.
Die
vorliegende
Patentanmeldung
betrifft
Verfahren
und
Modulklassenobjekte zur Konfiguration von
fehlenden Einrichtungen
in
verfahrenstechnischen Anlagen (vgl. Abs. [0001] der Offenlegungsschrift DE 10
2007 046 642 A1, die im Folgenden auch als „OS“ bezeichnet wird).
In der Anmeldung wird sinngemäß ausgeführt, dass bei der Konfiguration einer
Prozessanlage Vorlagenobjekte mit vorgegebenen Eigenschaften, Einstellungen
und Verfahren
vom Prozessentwickler
oder Bediener
über
einen
Konfigurationsbildschirm ausgewählt und verwendet werden könnten, um ein
Steuerungsmodul zu entwickeln. Dabei könne der Entwickler Parameter, Namen,
Tags und andere Eigenschaften der Vorlagenobjekte ändern, um ein spezifisches
Steuerungsmodul für einen spezifischen Einsatz in der verfahrenstechnischen
Anlage zu erzeugen (OS, Abs. [0005]).
Häufig bestehe Bedarf an der Erzeugung zahlreicher Kopien und/oder Instanzen
des gleichen Steuerungsmoduls und/oder der gleichen grafischen Anzeige für
unterschiedliche Einrichtungen in der verfahrenstechnischen Anlage (OS, Abs.
[0008]). Jedes Steuerungsmodul müsse nach dem Kopieren manuell und/oder
individuell unter Verwendung der jeweiligen Konfigurationsanwendungen und/oder
Schnittstelle(n) geändert werden, um die Einrichtung in der Anlage anzugeben, der
das Steuermodul zugeordnet werden solle. Dieser Vorgang sei bei einer
verfahrenstechnischen Anlage mit
zahlreichen Kopien
des
gleichen
Einrichtungstyps mühsam, zeitaufwendig und fehleranfällig (OS, Abs. [0009]).
Ferner gebe es keine einfach verfügbare Möglichkeit, um beispielsweise bestimmte
Elemente eines Steuerungsmoduls und/oder Anzeigen für einen Benutzer des
Steuerungsmoduls auszublenden, wie z. B. proprietäre Software und Methoden,
Alarmvorgänge usw. (OS, Abs. [0010]).
Die der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe sieht der Senat darin, die
Konfiguration einer verfahrenstechnischen Prozessanlage zu vereinfachen,
insbesondere, wenn Prozesselemente der Prozessanlage fehlen (vgl. OS, Abs.
[0011] i. V. m. Patentanspruch 1).
Der
für die Lösung der Aufgabe zuständige Fachmann besitzt einen
Hochschulabschluss in der Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik und
verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Konzeption und
Entwicklung von Konfigurationssoftware für Anlagen-Steuerungssysteme. Ein
solcher Fachmann hat
fundierte Kenntnisse
in der objektorientierten
Programmierung.
2.
Der geltende Patentanspruch 1 bedarf einer Auslegung.
Das Verfahren nach Patentanspruch 1 dient gemäß Merkmal M1 der Erzeugung
einer Konfigurationsentität zur Verwendung bei der Konfiguration einer
verfahrenstechnischen Anlage.
Der Begriff „Konfigurationsentität“ wird in der Patentanmeldung nicht näher
bestimmt. Aus deren Kontext heraus wird der Fachmann unter einer
„Konfigurationsentität“ ein Konstrukt verstehen, mit dem Attribute von Daten
und/oder Beziehungen zwischen Daten über Wertzuweisungen
festgelegt
(„konfiguriert“) werden können und das bei der Konfiguration einer
verfahrenstechnischen Anlage verwendet werden kann. Eine derartige Entität kann
von einem Konfigurationstechniker erzeugt werden (OS, Abs. [0111]).
Im ersten Schritt des beanspruchten Verfahrens wird gemäß Merkmal M2 ein
Klassenobjekt erzeugt, das eine Prozessentität in der verfahrenstechnischen
Anlage wiedergibt. Das Klassenobjekt schließt eine erste Datenstruktur ein, die ein
oder mehrere Prozesselement(e) wiedergibt, aus dem/denen die Prozessentität
zusammengesetzt ist. Bei einer Prozessentität handelt es sich beispielsweise um
eine Einheit oder ein Ausrüstungselement der verfahrenstechnischen Anlage (vgl.
OS, Abs. [0011], zweiter Satz).
Der ausschließlich in den Patentansprüchen verwendete Begriff Klassenobjekt wird
in der Anmeldung ebenfalls nicht definiert. Allerdings wird in der Beschreibung
vielfach
auf Modulklassenobjekte Bezug
genommen,
die
allgemein
Prozessentitäten wiedergeben und anhand derer Modulobjekte - in einer zu
Patentanspruch 1 analogen Vorgehensweise - instanziiert werden können. Der
Fachmann wird in diesem Zusammenhang den anspruchsgemäßen Begriff
„Klassenobjekt“ mit dem Begriff „Modulklassenobjekt“ gleichsetzen und in dem
„Klassenobjekt“ ein Konstrukt erkennen, das die Struktur und das Verhalten der
daraus erzeugten Objekte festlegt, wie dies insbesondere bei einer Klasse aus der
objektorientierten Programmierung der Fall ist.
Der Konfigurationstechniker erzeugt beispielsweise für einen bestimmten Typ einer
Prozessentität ein einzelnes Modulklassenobjekt, unabhängig davon, wie viele
Prozessentitäten dieses Typs in der Anlage tatsächlich vorliegen (OS, Abs. [0067]).
Die Figur 6 der Offenlegungsschrift stellt ein Reaktoreinheit-Modulklassenobjekt
410 beispielhaft dar. Dieses kann gemäß Absatz [0091] Elemente, die vollständig
im Modulklassenobjekt definiert sind und/oder Verweise auf externe
Modulklassenobjekte aufweisen.
OS, Fig. 6: Darstellung des Reaktoreinheit-Modulklassenobjekts 410
Das Modulklassenobjekt 410 kann Sub-Elemente einschließen (OS, Abs. [0100]
„Sub-Element des Einheiten-Modulklassenobjekts 410, wie z. B. jeder der Blöcke
501, 505, 510, 520, 522“), aus denen die Prozessentität - z. B. die Reaktoreinheit -
zusammengesetzt ist. Demnach sind die anspruchsgemäßen Prozesselemente
beispielsweise die in Figur 6 gezeigten Sub-Elemente der Reaktoreinheit.
Unter der anspruchsgemäßen Datenstruktur des Klassenobjekts wird der
Fachmann eine Struktur verstehen, die der Organisation von Daten dient. Ein aus
dem Klassenobjekt erzeugtes Modulobjekt speichert Daten entsprechend dieser
Datenstruktur.
Gemäß Merkmal M3 wird ein Modulobjekt erzeugt, nämlich als Instanz des
Klassenobjekts aus Merkmal M2.
Eine Reaktoreinheit eines bestimmten Typs, für den ein Klassenobjekt nach
Merkmal M2 erzeugt wurde, kann in der Anlage mehrfach vorhanden sein. Gemäß
Absatz [0067] der Offenlegungsschrift wird für jede dieser mehrfach vorhandenen
Reaktoreinheiten ein Modulobjekt als Instanz eines (Modul)klassenobjekts erzeugt,
wobei das Modulobjekt die Struktur und/oder die Eigenschaften desjenigen
(Modul)klassenobjekts übernimmt, aus dem es erzeugt worden ist.
Gemäß Merkmal M3.1 schließt das Modulobjekt eine zweite Datenstruktur ein, die
zur ersten Datenstruktur gleich ist. Diese zweite Datenstruktur weist eine
konfigurierbare erste Angabe auf, mittels der wiedergegeben werden kann, ob ein
spezifisches Prozesselement der Prozessentität fehlt.
Da die erste Datenstruktur gleich der zweiten Datenstruktur ist, muss sich die „erste
Angabe“ zwangsläufig auch in der (ersten) Datenstruktur des Klassenobjekts
wiederfinden, z. B. in Form einer Typ-Definition. Umgekehrt gilt, dass, wenn ein
Klassenobjekt mit erster Datenstruktur beispielsweise eine zweite Angabe
einschließt (vgl. OS, Patentanspruch 7), sich diese zweite Angabe zwangsläufig
auch in der instanziierten (zweiten) Datenstruktur des Modulobjekts wiederfinden
muss.
Die beanspruchte konfigurierbare Angabe in der Datenstruktur des Modulobjekts
kann als Flag implementiert sein, welches die booleschen Werte TRUE oder FALSE
(z. B. eine logische „1" oder „0") annimmt (vgl. OS, Absatz [0101] sowie die in
Figur 6 veranschaulichten
IGNORE-Eigenschaften 542, 544).
In diesem
Zusammenhang
können die
IGNORE-Eigenschaften 542, 544 eines
Modulklassenobjekts
verwendet werden, um
zu bestimmen, ob ein
Konfigurationstechniker die Möglichkeit und/oder Freigabe hat, um anzugeben
und/oder zu konfigurieren, ob die bestimmte Instanz physisch fehlt oder nicht (vgl.
OS, ebenfalls Absatz [0101]).
Gemäß Merkmal M4 wird schließlich das erzeugte Modulobjekt an eine spezifische
durch
das
Klassenobjekt
wiedergegebene
Prozessentität
der
verfahrenstechnischen Anlage gebunden. Nach fachmännischem Verständnis wird
das Modulobjekt mit einer Prozessentität, d.h. einer Anlagenkomponente, in der
Prozessleittechnik bzw. Steuerebene miteinander verknüpft.
Dabei können gemäß Absatz
[0112] der Offenlegungsschrift Aliasnamen,
Parameter und andere Variablen angegeben werden. Zudem können Namen der
Steuerungsvariablen und Kommunikationspfade, die von Steuerungsroutinen
und/oder Steuermodulen in den Steuerungen verwendet werden, vorgegeben
werden, um Steuerungsvorgänge während des Betriebs der verfahrenstechnischen
Anlage auszuführen. Nachdem die Bindungsvorgänge abgeschlossen sind, kann
der Konfigurationstechniker anschließend die Steuerungsroutinen
in die
zugehörigen Steuerungen und die Anzeigeroutinen in die zugehörigen Workstations
laden.
3.
Zur Patentfähigkeit des geltenden Patentanspruchs 1
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist nicht patentfähig, weil er ausgehend
von der Druckschrift D1 in Verbindung mit der Druckschrift D3 nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht.
3.1. So beschreibt die D1 ein Konfigurationssystem für eine Prozessanlage bzw.
ein Verfahren zur Verwendung bei der Konfiguration einer Prozessanlage, welches
Modulklassenobjekte verwendet. Ein Modulklassenobjekt modelliert eine
Prozesseinheit der Anlage generisch oder repräsentiert diese und kann genutzt
werden, um Modulobjekte als Instanzen von Modulklassenobjekten zu erzeugen.
Ein Modulobjekt
repräsentiert eine spezifische Einrichtung
(z. B. eine
Verarbeitungseinheit) der Anlage und ist an diese gebunden. Modulklassenobjekte
und Modulobjekte dienen dabei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen
Anlage und können somit als Konfigurationsentitäten im Sinne des Merkmals M1
angesehen werden (vgl. D1, Abstract; Patentansprüche 27, 54 u. a.).
Damit liegt Merkmal M1 vor.
Das bekannte Konfigurationssystem hat eine Bibliothek mit Modulklassenobjekten,
welche selbstverständlich erzeugt worden sein müssen, bevor sie dort
abgespeichert worden sind (D1, Anspruch 27 „a library that stores a module class
object, the module class object generically representing a process entity within the
process plant and including indications of one or more process elements associated
with the process entity”). Der Fachmann wird ein Modulklassenobjekt der D1 als ein
Klassenobjekt verstehen, das generisch eine Prozessentität der Anlage wiedergibt
(vgl. D1 Abstract „Each module class object generically models or represents a
process entity“ sowie Anspruch 1, „the class object generically representing a
process entity within the process plant”). Er entnimmt somit der D1, dass ein
Modulklassenobjekt
- wie bei Klassenobjekten allgemein üblich
- einen
Speicherplatz umfasst, um Angaben zu Prozesselementen der Prozessentität zu
speichern (D1, Anspruch 1, „the class object […] including; a first memory storage
adapted to store indications of one or more process elements making up the process
entity”). Der rechnerinternen Organisation dieser Angaben liegt selbstverständlich
eine Datenstruktur zugrunde. Somit ist das Merkmal M2 in der D1 offenbart.
Ferner können Konfigurations-Instanzen, in D1 auch Modulobjekte genannt, als
Instanzen eines Modulklassenobjekts erzeugt und an die entsprechende
Prozessentität gebunden werden (D1 Sp. 12, Z.65 bis Sp. 13 Z.7: “During the
configuration of the process plant 10, the module class object may be used to create
configuration instances of the process entity for any number of different process
entities that conform to the definition provided by the module class object, with each
configuration instance (the module object created from the module class object)
being associated with or tied to a different actual process entity. These different
module objects include, among other things, control routines …”). Somit offenbart
die D1 auch die Merkmale M3 und M4.
Im Verfahren der D1 erbt jedes der aus einem Modulklassenobjekt erzeugten
Modulobjekte als dessen Instanz die Struktur und die Eigenschaften des
zugehörigen Modulklassenobjekts (D1 Sp. 11 Z. 64 bis 67 “Each module object is
created from a module class object and inherits the same structure and properties
as the module class object from which it was created”). Demnach ist die
Datenstruktur eines Modulobjekts, die als zweite Datenstruktur
i. S. d.
Patentanspruchs 1 aufgefasst werden kann, gleich der Datenstruktur des
Modulklassenobjekts (erster Teil von Merkmal M3.1).
Ausweislich der D1 kann ein Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 als Instanz eines
Modulklassenobjekts erzeugt werden (D1, Sp 27 Z. 33-36 “… create an instance of
a reactor of the form specified by the reactor unit module class object 610. This
reactor is illustrated in FIG. 13 as the Reactor_1 unit module object 668”).
Das Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 enthält zur Steuerung der entsprechenden
Prozessentität auch Steuerroutinen, die eine spezifische Aufgabe an einer
bestimmten Ausrüstungseinheit ausführen („unit phases“). Diese können auch
indirekt über sog. Aliases aufgerufen werden, wobei eine „alias resolution table“
insbesondere zur Laufzeit ausgewertet wird. (D1, Sp. 27, Z. 47 bis 61: „Still further,
the Reactor_1 unit module object 668 includes Dose, Drain, Flush and Mix unit
phases (developed from phase classes) as specified by the module class object
610. An alias resolution table is provided if a module called Aliases and includes the
resolution list for the alias used in the control routines anywhere in the Reactor_01
unit module object 668. The alias resolution table within the Reactor_1 unit module
object 668 enables these control routines to be resolved before or during runtime to
be bound to particular equipment within the process plant 10. The use of unit phases
and alias resolution tables is described in detail in U.S. Pat. No. 6,385,496 …”)
Bezüglich der Auswertung der „alias resolution table“ zur Laufzeit beim Aufruf von
Steuerroutinen („control routines“, „unit phases“) verweist die D1 auf die D3 (siehe
obiges Zitat aus der D1 mit Verweis auf die Druckschrift U.S. Pat. No. 6,385,496),
die sich
insbesondere mit der Verwendung von Referenz-Attributen
in
Steuerprogrammen für verfahrenstechnische Anlagen befasst (vgl. D3, Abstract
u. a.). Der Fachmann hatte sonach Veranlassung, beim aufmerksamen Studium der
D1 die Druckschrift D3 zur Auswertung der „alias resolution table“ heranzuziehen.
Der Figur 3 der D3 ist ein Modulobjekt „Reactor_1“ zu entnehmen, das dem
Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 aus D1 entspricht und das als „Einheiten-Modul
REACTOR_01“ (D3, Figur 3, Bezugszeichen 54, „Unit Module REACTOR_01“)
bezeichnet wird. Es ist eines von mehreren möglichen Einheiten-Modulen („unit
modules“) der Einheiten-Klasse („unit class“) „REACTOR“ (D3, Figur 3,
Bezugszeichen 50, links oben sowie Sp. 11, Z. 38 bis 44 „The Reactor unit class 50
has one unit module 54 illustrated therefor, namely Reactor_01”).
D3, Fig. 3
Das Einheiten-Modul REACTOR_1 weist eine Angabe auf, die wiedergibt, ob ein
spezifisches Prozesselement der Prozessentität Reaktor fehlt (D3, Fig. 3, Angabe
„Agitator = False“ beim “unit module” 54 i. V. m. Sp. 11, Z. 40 – 44 „The unit module
54 defines some of the reactor parameters associated with the reactor unit class,
namely, that the capacity of the Reactor_01 is 300 and that the Reactor_01 does
not include an agitator“). Diese Angabe im Einheiten-Modul 54 ist gemäß der Typ-
Definition in der zugehörigen Einheiten-Klasse 50 vom booleschen Typ (Fig. 3,
Bezugszeichen 50, „Agitator (bool)“). Für den Fachmann ist somit ersichtlich, dass
die Angabe „Agitator“ im Einheiten-Modul 54 entweder auf die Werte „False“ oder
„True“ konfiguriert werden kann. Dies entspricht dem restlichen Teil des Merkmals
M3.1.
Für den Fachmann bot es sich an, die Lehre der D1 nach dem Vorbild der D3 zu
erweitern, weil dadurch insbesondere ein dynamisches Binding ermöglicht wird, mit
dem Referenzparametern Werte zugewiesen werden können, die auf Informationen
des Steuerprogramms der Prozessanlage zur Laufzeit beruhen, welche bei einer
Konfiguration außerhalb der Laufzeit nicht verfügbar sind (vgl. D3, Sp. 16, Z. 40-
58). In einer solchen kombinierten Lehre können dann auch Modulobjekte
vorgesehen sein, die nach dem Vorbild der Figur 3 der D3 (vgl. Objekt 54) Angaben
darüber enthalten, ob spezifische Prozesselemente fehlen oder nicht.
Auf diese Weise konnte der Fachmann ausgehend von der Druckschrift D1 im
Lichte der Druckschrift D3 in naheliegender Weise zum Gegenstand des
Patentanspruchs 1 gelangen.
3.2. Die Anmelderin argumentiert, dass in der Druckschrift D1 graphische
Benutzerschnittstellen angesprochen würden, die aber lediglich der Konfiguration
der Prozessanlage außerhalb des laufenden Betriebs dienten. Die vorliegende
Erfindung hingegen erlaube es dem Benutzer, im laufenden Betrieb über eine
zweite Angabe in einer Checkbox eine erste Angabe in Gestalt eines IGNORE-
Flags zu modifizieren. Das Steuerprogramm berücksichtige diese erste Angabe zur
Laufzeit, was bewirke, dass das Steuerprogramm bei gesetzter erster Angabe
fehlerfrei ablaufe, selbst wenn das zur ersten Angabe gehörige Prozesselement
(z. B. ein spezifisches Ventil der Anlage) fehle.
Der Einwand der Anmelderin hält aber einer näheren Überprüfung nicht stand, weil
der geltende Patentanspruch 1 nicht verlangt, dass Angaben während der Laufzeit
einer Prozessanlage veränderbar sind.
4.
Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 sind auch die weiteren
Patentansprüche des geltenden Antrags nicht gewährbar, da auf diese
Patentansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet ist und über einen
Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Juni
–
X
ZB
6/05,
GRUR
2007,
Rn.
–
Informationsübermittlungsverfahren II).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1.
2.
3.
4.
das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten
war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat,
5.
der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind, oder
6.
der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde
ist
innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine
beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim
Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.
Dr. Forkel
Akintche Dr. Städele Hofmeister
Bundespatentgericht
17 W (pat) 1/24 (Aktenzeichen)
Verkündet am
30. Oktober 2025
…