Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 01.02.1979 – C-163/78
Generalanwalt Jean-Pierre Warner · ECLI:EU:C:1979:27
Schlussanträge des generalanwalts
Jean-Pierre Warner
vom 1. februar 1979
Herr Präsident,
meine Herren Richter!
In dieser Rechtssache gibt es wenig Zweckdienliches zu sagen. Die Italienische Republik räumt ein, daß sie es versäumt hat, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Richtlinie in Kraft zu setzen. Sie erklärt, die Verzögerung sei auf interne Schwierigkeiten zurückzuführen, doch erkennt sie an, daß die Berufung auf solche Schwierigkeiten keine Rechtfertigung dafür sein kann, daß ein Mitgliedstaat die Erfüllung einer ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtung unterläßt.
Unter diesen Umständen können Sie meines Erachtens lediglich die von der Kommission beantragte Feststellung treffen und die Italienische Republik zur Kostentragung verurteilen.