Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 13.07.1989 – C-214/88

ECLI:EU:C:1989:330

Tenor§

Artikel 9 der Richtlinie 64/433/EWG in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordung Nr . 121/67/EWG sieht im Hinblick auf gesundheitsbehördliche und Genusstauglichkeitskontrollen von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweinefleisch aus Drittländern eine Ausnahme vom Verbot der Erhebung von Gebühren für gesundheitsbehördliche Kontrollen vor, soweit dies erforderlich ist, um eine nichtdiskriminierende Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer, die im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr frisches Fleisch auf den Markt bringen und deshalb Gebühren für die gesundheitsbehördlichen Kontrollen im Ausgangsmitgliedstaat zu zahlen haben, einerseits und derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die diese Waren aus Drittländern einführen, andererseits zu gewährleisten, vorausgesetzt, daß diese Gebühren die tatsächlichen Kosten der Kontrollen nicht übersteigen .