Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 14.03.1990 – C-156/87
Zitiert von 31 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.1990 – C-156/87
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Europäischer Gerichtshof, 07.05.1991 – C-69/89
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung und der Kosten der Kommission als Streithelferin. 3) Der Streithelfer Eur…
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Europäischer Gerichtshof, 27.09.2007 – C-351/04
Urteil
1. Art, 1 der Verordnung (EG) Nr. 2398/97 des Rates vom 28. November 1997 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Ägypten, Indien und Pakistan ist …
- Europäischer Gerichtshof, 04.02.2016 – C-659/13,C-34/14 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 16.05.1991 – C-358/89
Urteil
1) Die Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen. 2) Das Verfahren wird zur Hauptsache fortgesetzt. 3) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 11.07.1990 – C-305/86
Urteil
1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer.
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Europäischer Gerichtshof, 19.11.1998 – C-150/94
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Díe Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Geme…
- Europäischer Gerichtshof, 16.04.2015 – C-143/14 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 18.09.2014 – C-374/12 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 18.10.2018 – C-207/17 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-175/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-171/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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Europäischer Gerichtshof, 11.07.1990 – C-323/88
Urteil
Die Prüfung der Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselst…
- Europäischer Gerichtshof, 09.06.2016 – T-276/13 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-174/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-177/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-179/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
- Europäischer Gerichtshof, 18.11.2015 – T-73/12 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-176/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
- Europäischer Gerichtshof, 17.03.2016 – C-232/14 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 17.03.2015 – T-466/12 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 14.01.2015 – T-507/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 10.03.1992 – C-172/87
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM. Die Firma Gestetner trägt ihre eigenen Kosten.
- Europäischer Gerichtshof, 18.11.2015 – T-74/12 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 17.09.2015 – C-659/13
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach allem schlage ich dem Gerichtshof vor, dem First-tier Tribunal folgende Antworten zu geben: Die Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur e…
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Europäischer Gerichtshof, 02.10.2008 – C-535/06
Schlussanträge des Generalanwalts
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor: – das Rechtsmittel zurückzuweisen; – der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; – die Kommission ihre eigenen Kosten tragen…
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1992 – C-15/91
Schlussanträge des Generalanwalts
Ich schlage dem Gerichtshof deshalb vor, beide Klagen abzuweisen und den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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Europäischer Gerichtshof, 21.03.1991 – C-358/89
Schlussanträge des Generalanwalts
75. Demgemäß bin ich der Auffassung, daß der Gerichtshof das unmittelbare und individuelle Betroffensein jedes Unternehmens von einer Maßnahme, mit der ein Antidumpingzoll eingeführt wurde, bejahen sollte, das nachweisen…
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.1990 – C-171/87
Schlussanträge des Generalanwalts
76. Da mithin keinem der von der Klägerin vorgebrachten Klagegründe Erfolg beschieden ist, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage als unbegründet abzuweisen und Canon die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kost…
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.1990 – C-172/87
Schlussanträge des Generalanwalts
Die Klage von Mita ist daher abzuweisen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer auf der Seite des Rates sind Mita aufzuerlegen. Gestetner hat ihre Kosten selbst zu tragen.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.1990 – C-174/87
Schlussanträge des Generalanwalts
Da meines Erachtens keiner der von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe durchgreift, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage insgesamt abzuweisen und Ricoh die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der…
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.1990 – C-178/87
Schlussanträge des Generalanwalts
59. Da folglich keinem der von der Klägerin vorgebrachten Klagegründe Erfolg beschieden ist, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage als unbegründet abzuweisen und Minolta die Kosten des Verfahrens einschließlich der …