Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.05.1990 – C-162/89
Generalanwalt · ECLI:EU:C:1990:206
Schlußanträge des Generalanwalts
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 16. Mai 1990 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen die in Artikel 16 der Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung, Artikel 12 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, Artikel 10 der Richtlinie 76/403/EWG des Rates vom 6. April 1976 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle und Artikel 16 der Richtlinie 78/319/EWG des Rates vom 20. März 1978 über giftige und gefährliche Abfälle vorgesehenen Berichte für die Region Brüssel übermittelt hat, und dem beklagten Staat die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.