Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 1990

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.05.1990 – C-177/89

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1990:207

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 16. Mai 1990 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie die Einfuhr von Extrakten und von konzentrierter oder in Würfelform gepreßter Bouillon tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind, aus anderen Mitgliedstaaten, in denen sie rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, einer Regelung über ministerielle Genehmigungen sowie Beschränkungen in bezug auf die Zusammensetzung, die Bezeichnung und die Verpackung unterwirft. Er hat ferner beantragt, dem beklagten Staat die gesamten Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten in Zusammenhang mit der Rüge einer Vertragsverletzung aufzuerlegen, bezüglich deren die Kommission die Klage zurückgenommen hat.