Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 26.05.1993 – C-316/92

Generalanwalt Giuseppe Tesauro · ECLI:EU:C:1993:219

Schlußanträge des Generalanwalts

Giuseppe Tesauro

vom 26. Mai 1993

Herr Präsident,

meine Herren Richter!

1. Die Kommission hat der Bundesrepublik Deutschland mit Klageschrift, die am 20. Juli 1992 eingereicht worden ist, vorgeworfen, sie habe nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf nachzukommen.

Die deutsche Regierung bestreitet nicht den ihr zur Last gelegten Vertragsverstoß und beschränkt sich auf den Hinweis, daß ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der fraglichen Richtlinie bereits ausgearbeitet sei und in Kürze in Kraft treten werde.

2. Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.