Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 22.06.1993 – C-54/91
Zitiert von 16 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.06.1993 – C-54/91
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Europäischer Gerichtshof, 21.01.1999 – C-54/95
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 17.10.1995 – C-478/93
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 09.09.2004 – C-184/02
Urteil
1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten. 3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-209/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 22.04.1999 – C-28/94
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 07.10.2004 – C-153/01
Urteil
1. Die Entscheidung 2001/137/EG der Kommission vom 5. Februar 2001 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ga…
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Europäischer Gerichtshof, 21.03.2002 – C-130/99
Urteil
1. Die Entscheidung 1999/186/EG der Kommission vom 3. Februar 1999 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilu…
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Europäischer Gerichtshof, 20.09.2001 – C-263/98
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-27/94
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 03.10.1996 – C-41/94
Urteil
1) Die Entscheidung 93/659/EG der Kommission vom 25. November 1993 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garanti…
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-238/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Irland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 18.03.1999 – C-59/97
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-233/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 14.04.2005 – C-335/03
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 18.10.2007 – C-464/06
Urteil
Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der durch die Verordnung (EG) Nr. 90/20…
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Europäischer Gerichtshof, 02.04.1998 – C-54/95
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage abzuweisen und Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.