Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 14.07.1994 – C-353/92

Zitiert von 13 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.07.1994 – C-353/92

  1. Europäischer Gerichtshof, 05.10.2000 – C-288/96 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

  2. Europäischer Gerichtshof, 22.11.2001 – C-301/97 Urteil

    1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission der Euro…

  3. Europäischer Gerichtshof, 17.10.1995 – C-478/93 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. Europäischer Gerichtshof, 22.11.2001 – C-110/97 Urteil

    1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission der Euro…

  5. Europäischer Gerichtshof, 14.05.1998 – C-48/96 Urteil

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.

  6. Europäischer Gerichtshof, 10.03.2005 – C-342/03 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die ihre eigenen Kosten trägt.

  7. Europäischer Gerichtshof, 04.02.1997 – C-9/95 Urteil

    1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3) Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  8. Europäischer Gerichtshof, 19.11.1998 – C-284/94 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

  9. Europäischer Gerichtshof, 15.05.2008 – C-442/04 Urteil

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt …

  10. Europäischer Gerichtshof, 13.07.2000 – C-46/97 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

  11. Europäischer Gerichtshof, 14.07.1994 – C-385/92 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten.

  12. Europäischer Gerichtshof, 10.03.2009 – C-558/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten: 1. Der Begriff „Monomerstoffe“ in Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung un…

  13. Europäischer Gerichtshof, 04.02.1997 – C-71/95 Urteil

    1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens. 3) Die Französische Republik trägt als Streithelferin ihre eigenen Kosten.