Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 26.09.1994 – C-26/94
Zitiert von 12 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 26.09.1994 – C-26/94
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Europäischer Gerichtshof, 12.09.2006 – C-131/03
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die R.J. Reynolds Tobacco Holdings, Inc., die RJR Acquisition Corp., die R. J. Reynolds Tobacco Company, die R.J. Reynolds Tobacco International, Inc. und die Japan Tobacco, In…
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Europäischer Gerichtshof, 24.10.1996 – C-73/95
Urteil
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 14.12.1995 – C-173/95
Beschluss
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 19.01.2006 – C-240/03
Urteil
1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Comunità montana della Valnerina trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tr…
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Europäischer Gerichtshof, 05.02.1998 – C-30/96
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführer tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 17.10.1995 – C-62/94
Beschluss
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 29.05.1997 – C-153/96
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 06.03.1997 – C-303/96
Beschluss
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Herr Bernardi trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 19.11.1998 – C-252/96
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Europäische Parlament trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 15.01.1998 – C-403/95
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 19.03.2004 – C-196/03
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Rechtszuges.
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Europäischer Gerichtshof, 08.10.1998 – C-228/97
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.