Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 13.07.1995 – C-236/94
Generalanwalt Giuseppe Tesauro · ECLI:EU:C:1995:252
Schlußanträge des Generalanwalts
Giuseppe Tesauro
vom 13. Juli 1995
1. Mit am 18. August 1994 eingegangener Klage beantragt die Kommission, festzustellen, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, indem es nicht innerhalb der vorgesehenen Frist die erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 91/339/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 zur elften Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen nachzukommen.
2. Hierzu genügt die Bemerkung, daß die belgische Regierung die ihr vorgeworfene Vertragsverletzung nicht bestreitet. Sie hat sich in ihren Erklärungen auf den Hinweis beschränkt, daß eine Regelung zur Anpassung der nationalen Vorschriften an die Richtlinie dem Ministerrat zur Prüfung vorliege.
3. Ich schlage dem Gerichtshof demgemäß vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Verfahrenskosten aufzuerlegen.