Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 14.09.1995 – C-396/93
Zitiert von 13 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.09.1995 – C-396/93
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Europäischer Gerichtshof, 12.07.2001 – C-302/99
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-302/99 P. 3. Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens in …
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Europäischer Gerichtshof, 15.04.2010 – C-485/08
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Frau Gualtieri trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 30.09.2003 – C-57/00
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Der Freistaat Sachsen trägt die Kosten in der Rechtssache C-57/00 P. 3. Die Volkswagen AG und die Volkswagen Sachsen GmbH tragen die Kosten in der Rechtssache C-61/00 P. 4. D…
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Europäischer Gerichtshof, 16.10.1997 – C-140/96
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-39/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Services pour le groupement d'acquisitions SARL (SGA) trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-44/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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BVerwG, 28.04.2011 – 2 C 39/09
Urteil
Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs als eines Verfassungsorgans der Europäischen Union werden im Sinne der Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes im öffentlichen Dienst beschäftigt und beziehen Verwendun…
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Europäischer Gerichtshof, 06.03.1997 – C-303/96
Beschluss
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Herr Bernardi trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
- Europäischer Gerichtshof, 19.06.2019 – C-660/17 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 21.04.2016 – C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 P Schlussantrag des Generalanwalts
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2007 – C-413/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Bertelsmann AG und die Sony Corporation of America tragen jeweils ihre eigen…
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Europäischer Gerichtshof, 15.01.1998 – C-403/95
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 18.03.1999 – C-2/98
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.