Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 11.11.2003 – C-488/01
Zitiert von 21 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 11.11.2003 – C-488/01
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Europäischer Gerichtshof, 02.04.2009 – C-431/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Bouygues SA und die Bouygues Télécom SA tragen die Kosten. 3. Die Französische Repu…
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Europäischer Gerichtshof, 23.03.2004 – C-234/02
Urteil
1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 27.02.2007 – C-355/04
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Segi, Frau Zubimendi Izaga und Herr Galarraga tragen die Kosten. 3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 07.07.2005 – C-208/03
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Herr Le Pen trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. 3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen K…
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Europäischer Gerichtshof, 27.02.2007 – C-354/04
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Gestoras Pro Amnistía sowie die Herren Olano Olano und Zelarain Errasti tragen die Kosten, 3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 23.04.2009 – C-425/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Ko…
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Europäischer Gerichtshof, 29.04.2004 – C-199/01
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Jede Beteiligte trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 29.06.2004 – C-486/01
Urteil
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament) wird aufgehoben, soweit die Klage d…
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Europäischer Gerichtshof, 29.10.2004 – C-360/02
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 21.02.2002 – C-486/01
Beschluss
1. Die Rechtssachen C-486/01 PR und C-488/01 PR werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
- Europäischer Gerichtshof, 19.10.2017 – C-198/16 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 03.12.2014 – C-431/14
Beschluss
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 29.04.2005 – C-404/04
Beschluss
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 14.07.2005 – C-420/04
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 29.04.2004 – C-162/01
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführer haben jeweils die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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Europäischer Gerichtshof, 27.06.2002 – C-274/00
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Europäischer Gerichtshof, 16.09.2020 – C-121/19 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 29.10.2009 – C-414/08
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, – das Rechtsmittel der Sviluppo Italia Basilicata SpA zurückzuweisen; – Sviluppo Italia Basilicata SpA die Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – T‑176/06. (3) – ABl. L 185, S. 9. …
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Europäischer Gerichtshof, 08.10.2008 – C-431/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. den Rechtsmittelführerinnen die Kosten aufzuerlegen; 3. der Französischen Republik ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – …
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Europäischer Gerichtshof, 13.01.2005 – C-254/03
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Eduardo Vieira SA trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 20.01.2004 – C-486/01
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Europäisches Parlament) auf der …