Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2006
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.01.2006 – C-37/05
ECLI:EU:C:2006:31
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 (ABl. L 73, S. 5) geänderten Fassung – Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte Genehmigungen
Tenor§
Tenor§
1) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass es die Artikel 2 Absatz 1 und 4 der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.
2) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.