Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2006
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 19.01.2006 – C-90/05
ECLI:EU:C:2006:58
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S. 11) – Verzögerungen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige
Tenor§
Tenor§
1) Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 7 Absatz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige – verstoßen, dass es die Frist von sechs Monaten für die Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige nicht beachtet hat.
2) Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten des Verfahrens.