Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 19.12.2006 – C-503/06
ECLI:EU:C:2006:800
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Erlass und Anwendung von Rechtsvorschriften über die Genehmigung von Abweichungen von der Schutzregelung für wildlebende Vogelarten durch die Region Ligurien, die nicht die Bedingungen von Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) erfüllen
Tenor§
Tenor§
1 Die Italienische Republik setzt die Anwendung des Gesetzes Nr. 36/2006 der Region Ligurien vom 31. Oktober 2006 zur Umsetzung einer Abweichung im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten für die Jagdsaison 2006/2007 bis zum Erlass des Beschlusses aus, der das vorliegende Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.