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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.05.2008 – C-503/06

ECLI:EU:C:2008:279

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Erlass und Anwendung einer nicht den Voraussetzungen von Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) entsprechenden Regelung über die Genehmigung von Abweichungen vom Schutzregime für wildlebende Vogelarten durch die Region Ligurien

Tenor§

Tenor§

1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass die Region Ligurien eine nicht den Voraussetzungen von Art. 9 dieser Richtlinie entsprechende Regelung über die Genehmigung von Abweichungen vom Schutzregime für wildlebende Vogelarten erlassen und angewandt hat.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.