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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 15.05.2007 – C-420/05

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2007:284

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. September 2005, Ricosmos/Kommission (T‑53/02), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 09/00 der Kommission vom 16. November 2001, mit der den niederländischen Behörden mitgeteilt wurde, dass die Einfuhrabgaben auf eine für die Tschechische Republik bestimmte Ladung Zigaretten nicht zu erlassen sind, mit der Begründung abgewiesen hat, dass ein von Dritten im Rahmen eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens begangener Betrug keinen besonderen Fall darstellt, der den Erlass der Einfuhrabgaben rechtfertigt

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Ricosmos BV trägt die Kosten.