Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 10.07.2007 – C-461/06

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:425

Zitiert von 3 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. September 2006, AEPI/Kommission (T‑242/05) – Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung gegen die Hellenische Republik einzuleiten

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.