Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2007

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.07.2007 – C-402/06

ECLI:EU:C:2007:458

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Hoge Raad der Nederlanden – Auslegung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 238, S. 1) – Ware, die durch Gerinnen von Milch und Entzug eines großen Teils der Molke erlangt wird, die 2 % Molkeproteine enthält und bei der während eines 24 bis 36 Stunden dauernden Trocknungsverfahrens Proteine durch die Wirkung eines zugesetzten Enzyms zerlegt werden

Tenor§

Tenor§

1 Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass dort eine sich aus Kasein und mehr als 50 % Feuchtigkeit zusammensetzende Ware wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einzureihen ist, die durch Gerinnen von Sauermilch erlangt wird, der ein großer Teil der Molke entzogen wird und deren Gehalt an Molkeproteinen durch die Wirkung eines zugesetzten Enzyms während eines 24 bis 36 Stunden dauernden Trocknungsverfahrens auf 2 % der gesamten Proteinmenge reduziert wird.

2 Unterposition 0406 20 90 der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass dort eine Ware wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einzureihen ist, die mehr als 50 % Wasser und weniger als 1 % Fett enthält, zu regelmäßigen Körnern von 2 bis 4 mm gemahlen ist und zur Verwendung bei der Herstellung von Pizzabelägen und der Zubereitung von Käsesaucen bestimmt ist.