Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2007

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.07.2007 – C-61/07

ECLI:EU:C:2007:463

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Übermittlung des Berichts mit den in Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls vorgesehenen Angaben − Informationen über nationale Vorausschätzungen der Emissionen von Treibhausgasen und über Maßnahmen, die getroffen worden sind, um diese Emissionen zu begrenzen und/oder zu reduzieren

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verstoßen, dass es nicht die in dieser Vorschrift geforderten Informationen übermittelt hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.