Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2007
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 04.10.2007 – C-457/06
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:582
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. September 2006, Finnland/Kommission (T‑350/05), mit dem das Gericht eine Klage als unzulässig abgewiesen hat, die auf die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 2005 gerichtet war, mit der Letztere die Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Finnland über die Möglichkeit der einstweiligen Zahlung von Zöllen für Verteidigungsmaterial, die von der Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens geltend gemacht worden waren, abgelehnt hatte – Anfechtbare Handlungen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.