Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 17.04.2008 – C-108/07
Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2008:234
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2006, Ferrero Deutschland/HABM und Cornu (T‑310/04), über eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. März 2004 (Sache R 540/2002‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero OHG mbH und der Cornu SA Fontain − Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) − Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken − Mittlerer Ähnlichkeitsgrad der Marken − Geringer Ähnlichkeitsgrad der Waren − Unterscheidungskraft der älteren Marke
Tenor§
Tenor§
1 Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Dezember 2006, Ferrero Deutschland/HABM – Cornu (FERRO) (T‑310/04), wird aufgehoben.
2 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. März 2004 (Sache R 540/2002‑4) wird aufgehoben.
3 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Cornu SA Fontain tragen die durch das Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten.
4 Die Ferrero Deutschland GmbH trägt ihre durch das erstinstanzliche Verfahren entstandenen eigenen Kosten mit Ausnahme der die Streithilfe der Cornu SA Fontain betreffenden Kosten.
5 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine durch das erstinstanzliche Verfahren entstandenen eigenen Kosten mit Ausnahme der die Streithilfe der Cornu SA Fontain betreffenden Kosten.
6 Die Cornu SA Fontain trägt ihre eigenen und die durch ihre Streithilfe der Ferrero Deutschland GmbH und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) entstandenen Kosten.