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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 03.06.2008 – C-507/07

ECLI:EU:C:2008:316

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1) – Unterbliebene Übermittlung der Aufstellung der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte mit Angabe ihrer Bezeichnungen und örtlichen Zuständigkeit nach Art. 80 Abs. 2 dieser Verordnung

Tenor§

Tenor§

1 Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster verstoßen, dass sie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften keine Aufstellung der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte übermittelt hat.

2 Die Französische Republik trägt die Kosten.