Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof / 2008
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 03.06.2008 – C-507/07
ECLI:EU:C:2008:316
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1) – Unterbliebene Übermittlung der Aufstellung der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte mit Angabe ihrer Bezeichnungen und örtlichen Zuständigkeit nach Art. 80 Abs. 2 dieser Verordnung
Tenor§
Tenor§
1 Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster verstoßen, dass sie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften keine Aufstellung der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte übermittelt hat.
2 Die Französische Republik trägt die Kosten.