Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 17.07.2008 – C-389/05
Zitiert von 11 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.07.2008 – C-389/05
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Europäischer Gerichtshof, 03.06.2010 – C-203/08
Urteil
1. Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der des Ausgangsverfahrens nicht entgegensteht, die die Veranstaltung und die Förderung von Glücksspielen einer Ausschließlichkeitsregel…
- Europäischer Gerichtshof, 30.06.2016 – C-464/15 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 28.04.2009 – C-518/06
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Italienische Republik und die Republik Finnlan…
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 17.12.2009 – 3 S 2110/08 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 20.03.2014 – C-139/12 Urteil
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 04.07.2012 – 3 S 351/11 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 03.07.2014 – C-92/14 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 20.06.2013 – C-186/12 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 21.06.2012 – C-84/11
Urteil
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Helsingin yliopiston apteekki besondere Vorschriften über die Erteilung einer Erlaubnis…
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Europäischer Gerichtshof, 11.02.2021 – C-407/19
Urteil
1. Die Art. 49 und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die Personen oder Unternehmen, die Hafenarbeiten – einschließlich Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit dem Be- und E…
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Europäischer Gerichtshof, 09.07.2009 – C-199/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Daher schlage ich dem Gerichtshof vor, – festzustellen, dass die griechischen Behörden dadurch, dass sie die beanstandete Klausel in die Wettbewerbsbekanntmachung (2003/S 205‑185214) aufgenommen haben, ohne weitere Infor…