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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 02.10.2008 – C-36/08

ECLI:EU:C:2008:536

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 30, 31 und 36 der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (ABl. L 165, S. 1) – Für die Tätigkeit als praktischer Arzt vorgeschriebene spezifische Ausbildung

Tenor§

Tenor§

1 Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 30, 31 und 36 der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise in der durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 geänderten Fassung verstoßen, dass sie Vorschriften wie Art. 29 Abs. d.1 und d.2 des Gesetzes Nr. 3209/2003 erlassen und in Kraft gelassen hat, die mit den Art. 30, 31 und 36 dieser Richtlinie nicht vereinbar sind.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.