Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 22.01.2009 – C-150/07
ECLI:EU:C:2009:28
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 2, Art. 6 Abs. 2, Art. 9, Art. 10 und Art. 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 155, S. 1) – Weigerung, bei verspäteter Zahlung der Eigenmittel im Rahmen des ATA-Verfahrens Verzugszinsen zu zahlen – Verbuchungsregeln
Tenor§
Tenor§
1 Die Portugiesische Republik hat durch die Weigerung, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufgrund der verspäteten Zahlung von Eigenmitteln im Rahmen des ATA-Verfahrens geschuldete Verzugszinsen zu zahlen, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2, Art. 6 Abs. 2 und Art. 9 bis 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften verstoßen.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Die Portugiesische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten drei Viertel der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
4 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten im Übrigen selbst.