Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.11.2009 – C-564/08
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:703
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 8. Oktober 2008, SGL Carbon/Kommission (T‑68/04), mit der das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/420/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR‑Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte oder, hilfsweise, Herabsetzung der gegenüber der Rechtsmittelführerin verhängten Geldbuße abgewiesen hat − Nichtberücksichtigung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin zur Einbeziehung des Werts des Eigenverbrauchs in die Berechnung des Umsatzes und den Marktanteil der betroffenen Unternehmen, weil sich um ein neues, unzulässiges Angriffsmittel handele − Verletzung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die SGL Carbon AG trägt die Kosten.