Rechtsprechung / Landgericht Landshut / 2021

Landgericht Landshut Berichtigungsbeschluss vom 03.12.2021 – 51 O 1210/21

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Tenor§

Der Tatbestand des Endurteils vom 17.09.2021 wird im vierten Absatz wie folgt berichtigt:

Der Satz „Für diesen Motor hat das Kraftfahrtbundesamt keine Rückrufbescheide wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen“ entfällt.

Statt dessen wird folgender Satz eingefügt:

„Das streitgegenständliche Fahrzeug unterliegt keinem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes.“

Gründe§

Der Tatbestand des Endurteils war auf Antrag der Klagepartei nach Anhörung der Beklagten wie geschehen zu berichtigen, § 320 ZPO.