Entscheidungen zu § 13 BImAG
3 Entscheidungen der Bundesgerichte · Auflösung von Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung
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BGH, 17.07.2015 – V ZR 205/14
Urteil
Mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BImAG sind die grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.
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BVerwG, 11.09.2013 – 8 C 11/12
Urteil
1. Für Ansprüche nach dem Reichsvermögen-Gesetz auf Auskehr des Erlöses aus dem Verkauf von Grundstücken, die der Bund vor dem 1. Januar 2005 veräußert hat, ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht passivlegiti…
- Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 – 1 L 111/16 Beschluss