Gesetze / Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
BImAG§ 13 Auflösung von Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung
Die Bundesvermögensämter, die Bundesforstämter und die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen als Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung sind mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgelöst.