Rechtsprechung / § 121 GNotKG

Entscheidungen zu § 121 GNotKG

3 Entscheidungen der Bundesgerichte · Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen oder qualifizierten elektronischen Signaturen

  1. Landgericht Münster, 04.09.2024 – 5 OH 54/23 Beschluss
  2. BGH, 23.01.2020 – V ZB 70/19 Beschluss

    Dem Notar steht für die Beglaubigung einer Unterschrift auch dann nur eine Gebühr nach Nr. 25100 oder Nr. 25101 zu, wenn der unterzeichnete Text mehrere Erklärungen enthält, die verschiedene Gegenstände betreffen.

  3. Landgericht Düsseldorf, 07.11.2018 – 25 OH 5/17 Beschluss