Gesetze / Rechtsprechung / § 5 PatKostG

Entscheidungen zu § 5 PatKostG

11 Entscheidungen der Bundesgerichte · Vorauszahlung, Vorschuss

  1. BPatG, 20.08.2013 – 10 W (pat) 24/12 Beschluss

    Anspruchsabhängige Anmeldegebühr Die Bemessung der für eine Patentanmeldung zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der in den Anmeldeunterlagen vom Anmelder angegebenen Anzahl von Patentansprüchen und nicht dem sachlichen…

  2. BPatG, 28.04.2015 – 7 W (pat) 66/14 Beschluss

    Gebühren des beigeordneten Vertreters Der beigeordnete Vertreter erhält eine 13/10-Verfahrensgebühr gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG für die Anmeldung eines Patents oder im Verfahren nach § 42 PatG für Tätigkeiten, di…

  3. BGH, 11.10.2004 – X ZB 2/04 Beschluss

    Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr PatG §§ 59 Abs. 1, 123 Abs. 1 PatKostG § 6 Der Einspruch gegen ein Patent nach § 59 Abs. 1 PatG ist eine sonstige Hand- lung im Sinne von § 6 PatKostG. Gegen die verspätete Einzahl…

  4. BPatG, 01.07.2024 – 1 W (pat) 10/23 Beschluss
  5. BPatG, 24.10.2022 – 29 W (pat) 32/21 Beschluss

    Gebührenzahlung bei Teilung der Anmeldung Die Eintragung einer abgetrennten (Teil-) Anmeldung erfordert nicht nur die Zahlung der Teilungsgebühr, sondern auch die fristgerechte Zahlung der Anmeldegebühren für die Stamman…

  6. BPatG, 23.05.2019 – 2 Ni 21/18 (EP) Beschluss
  7. BPatG, 23.05.2019 – 2 Ni 23/18 (EP) Beschluss
  8. BPatG, 11.12.2018 – 7 W (pat) 4/17 Beschluss

    Akteneinsicht in Gebührenzahlungsunterlagen Der Patentinhaber kann Einsicht in die die Zahlung der Einspruchsgebühr betreffenden Aktenteile nur insoweit verlangen, wie dies erforderlich ist, um die Rechtzeitigkeit und Vo…

  9. BPatG, 10.12.2018 – 25 W (pat) 622/17 Beschluss
  10. BPatG, 21.03.2018 – 7 W (pat) 4/17 Beschluss
  11. BPatG, 20.09.2012 – 5 Ni 58/11 (EP) Beschluss

    Bitratenreduktion 1. Nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht (mehr) davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer rechtlich selbständiger Klageparteien nur…