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Entscheidungen zu § 22b WBO
65 Entscheidungen der Bundesgerichte · Nichtzulassungsbeschwerde · Seite 1 von 2
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BVerwG, 17.06.2010 – 2 WNB 7/10
Beschluss
Über die Abhilfe nach § 22b Abs. 4 Satz 1 WBO entscheidet das Truppendienstgericht mit ehrenamtlichen Richtern und nicht nur der Vorsitzende der Kammer.
- BVerwG, 28.08.2012 – 1 WRB 1/11 Beschluss
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BVerwG, 22.12.2020 – 2 WNB 8/20
Beschluss
Da Soldaten gesetzlich eine weitergehende Impfpflicht auferlegt ist als anderen Staatsbürgern, kann die Verweigerung einer befohlenen Impfung als Dienstvergehen geahndet werden.
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BVerwG, 30.11.2011 – 2 WRB 1/11
Beschluss
1. Hilft das Truppendienstgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 5 Satz 1 WBO ab, ist die Begründung der Rechtsbeschwerde innerhalb der in § 22b Abs. 5 Satz 2 WBO genannten Frist bei dem Truppendienstgeric…
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BVerwG, 07.09.2021 – 1 WNB 3/21
Beschluss
In Rechtsbeschwerdeverfahren und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Selbstvertretung regelmäßig nicht zulässig.
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BVerwG, 01.08.2019 – 2 WNB 5/19
Beschluss
§ 7 WBO schließt bei einer Versäumung der Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach §§ 22a, 22b WBO die allgemeinen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.
- BVerwG, 05.12.2018 – 2 WNB 4/18 Beschluss
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BVerwG, 18.10.2024 – 2 WNB 2/24
Beschluss
Die Verhängung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße wird durch einen strafgerichtlichen Freispruch nur dann ausgeschlossen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.
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BVerwG, 14.05.2018 – 1 WNB 1/18
Beschluss
Auch bei Anerkennung eines Grundrechtsschutzes aus Art. 12 Abs. 1 GG für Nebentätigkeiten von Soldaten stellen die in § 20 Abs. 2 SG normierten Gründe für die Versagung einer Nebentätigkeitsgenehmigung Berufsausübungsreg…
- BVerwG, 12.02.2018 – 1 WNB 8/17 Beschluss
- BVerwG, 29.10.2012 – 2 WNB 3/12 Beschluss
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BVerwG, 09.04.2010 – 2 WDS-VR 1/10
Beschluss
1. Zuständig für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung ist ab Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde das Bundesverwaltungsgericht und zwar unabhängig davon, ob ihm die Beschwerde gegen die Nichtzulassun…
- BVerwG, 07.04.2026 – 1 WNB 11.25 Beschluss
- BVerwG, 09.10.2023 – 1 WNB 8/23 Beschluss
- BVerwG, 13.03.2023 – 2 WNB 5/22 Beschluss
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BVerwG, 04.10.2021 – 2 WNB 1/21
Beschluss
Ein Soldat, der sich krank zu Hause aufhält, ist auf Grund seiner allgemeinen Treuepflicht grundsätzlich verpflichtet, auf Rückfragen des Dienstherrn unverzüglich zu reagieren.
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BVerwG, 28.09.2021 – 2 WNB 2/21
Beschluss
Das Wehrdienstgericht ist bei Ausübung seines Verfahrensermessens nach § 18 Abs. 2 Satz 3 WBO grundsätzlich verpflichtet, bei einem ordnungsgemäßen Antrag eines Soldaten dem Rechtsanspruch auf Durchführung einer öffentli…
- BVerwG, 30.03.2020 – 2 WNB 1/20 Beschluss
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BVerwG, 13.02.2019 – 2 WNB 5/18
Beschluss
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz gilt für die gerichtliche Beweiserhebung im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 18 Abs. 2 WBO nur eingeschränkt.
- BVerwG, 13.02.2018 – 1 WNB 7/17 Beschluss
- BVerwG, 11.10.2017 – 1 WNB 3/17 Beschluss
- BVerwG, 09.05.2017 – 1 WNB 2/17 Beschluss
- BVerwG, 14.03.2017 – 1 WNB 1/17 Beschluss
- BVerwG, 22.12.2015 – 1 WNB 2/15 Beschluss
- BVerwG, 05.08.2015 – 2 WRB 4/14 Beschluss
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BVerwG, 08.07.2014 – 1 WNB 2/14
Beschluss
Zum Inhalt des Dienstzeugnisses eines Soldaten im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 2 SG.
- BVerwG, 29.10.2012 – 2 WRB 2/12 Beschluss
- BVerwG, 06.05.2026 – 2 WNB 1.26 Beschluss
- BVerwG, 07.04.2026 – 1 WNB 4.24 Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 17.25, 1 WNB 17.25 (1 WNB 10.25) Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 16.25, 1 WNB 16.25 (1 WNB 9.25) Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 15.25, 1 WNB 15.25 (1 WNB 8.25) Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 14.25, 1 WNB 14.25 (1 WNB 7.25) Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 13.25, 1 WNB 13.25 (1 WNB 6.25) Beschluss
- BVerwG, 10.02.2026 – 1 WNB 12.25, 1 WNB 12.25 (1 WNB 5.25) Beschluss
- BVerwG, 05.08.2025 – 1 WNB 1.24 Beschluss
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BVerwG, 23.10.2024 – 2 WNB 3/24
Beschluss
Ein strafgerichtlicher Freispruch kann nur dann zur Aufhebung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße führen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.
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BVerwG, 26.10.2023 – 1 WRB 1/22
Beschluss
1. Die wirksame Erhebung einer Wehrbeschwerde setzt den erkennbaren Willen des Beschwerdeführers voraus, dass die von ihm geforderte Überprüfung eines Missstands gerade in Form eines Wehrbeschwerdeverfahrens erfolgen sol…
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BVerwG, 09.12.2022 – 2 WNB 1/22
Beschluss
Der prozessrechtliche Grundsatz der Meistbegünstigung findet bei einer Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung Anwendung, wenn ein Truppendienstgericht anstelle der Abhilfe- eine Endentscheidung trifft.…
- BVerwG, 06.04.2022 – 1 WNB 1/22 Beschluss
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BVerwG, 02.06.2021 – 1 WRB 1/20
Beschluss
1. Das Anhörungsrecht der Vertrauensperson in Beschwerdeverfahren (§ 31 SBG) ist akzessorisch zu den Gegenständen, in denen ein Beteiligungsrecht in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahren besteht. 2. Der …
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BVerwG, 29.04.2021 – 1 WRB 1/21
Beschluss
1. Der Anspruch der militärischen Gleichstellungsbeauftragten auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGleiG) ist darauf gerichtet, sie zur Durchführung ihrer Aufgaben in zeitlicher und sachlic…
- BVerwG, 06.01.2021 – 1 WNB 3/20, 1 WNB 3/20 (1 WRB 1/21) Beschluss
- BVerwG, 15.12.2020 – 2 WNB 9/20 Beschluss
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BVerwG, 02.07.2020 – 2 WRB 1/20
Beschluss
Die Formwirksamkeit einer Beschwerde ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und im Unterschied zur Fristwahrung im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu prüfen.
- BVerwG, 15.04.2020 – 2 WNB 4/20, 2 WNB 4/20 (2 WRB 1/20) Beschluss
- BVerwG, 29.01.2020 – 1 WRB 6/18 Beschluss
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BVerwG, 29.01.2020 – 1 WRB 4/18
Beschluss
1. Auch ein verfahrensfehlerhafter Beschluss des Truppendienstgerichts über die Zulassung der Rechtsbeschwerde bindet den Senat. 2. Die unterbliebene Eintragung in das Wählerverzeichnis steht dem Anfechtungsrecht aus § 5…
- BVerwG, 05.11.2019 – 2 WNB 3/19, 2 WNB 3/19 (2 WRB 1/19) Beschluss
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BVerwG, 25.04.2019 – 2 WNB 1/19
Beschluss
Das Truppendienstgericht kann auch im Falle der Zurückweisung der weiteren Beschwerde den Tenor einer Disziplinarbuße entsprechend seinen Tatsachenfeststellungen neu fassen.