Entscheidungen zu § 101 ZVG
13 Entscheidungen der Bundesgerichte
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BGH, 25.01.2007 – V ZB 47/06
Beschluss
ZPO §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2 Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden…
- Landgericht Mönchengladbach, 29.05.2020 – 5 T 261/18 Beschluss
- BVerfG, 09.10.2024 – 2 BvR 536/24 Stattgebender Kammerbeschluss
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BGH, 18.07.2013 – V ZB 13/13
Beschluss
1. Nach einem Abbruch der Bietzeit müssen das geänderte geringste Gebot und die geänderten Versteigerungsbedingungen festgestellt und verlesen werden. 2. Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 ZVG ist ein Zuschlagsversagungsgrund…
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BGH, 28.02.2013 – V ZB 18/12
Beschluss
Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten lassen. Er kann unabh…
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BGH, 12.07.2012 – V ZB 130/11
Beschluss
1. Der Antrag auf Erbringung einer Sicherheit ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein symbolischer Grundstückswert von 1 € festgesetzt worden ist. 2. Er ist auch nicht mit dem Anliegen zu rechtfertigen, rechtsmissbräuchliche …
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BGH, 30.09.2010 – V ZB 219/09
Beschluss
1. Gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht kann der nicht angehörte Schuldner bei dem Beschwerdegericht die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Gegen die Zurückweisung der Vo…
- BGH, 19.07.2007 – V ZB 15/07 Beschluss
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BGH, 09.05.2003 – IXa ZB 25/03
Beschluß
ZVG §§ 18, 63, 73 Abs. 1 Satz 2, § 83 Nr. 7 Versteigert der Rechtspfleger in demselben Verfahren mehrere Grundstücksbruch- teile nach Gesamt-, Gruppen- und Einzelausgeboten, so verstößt er gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG, w…
- Landgericht München II, 17.12.2024 – 7 T 3848/23 ZVG Beschluss
- Landgericht Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 – 11 T 1500/22 Beschluss
- Landgericht Frankfurt am Main, 06.02.2017 – 2-09 T 347/16 Beschluss
- Landgericht Arnsberg, 27.10.2016 – 5 T 60/16 Beschluss