Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2018

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 21.09.2018 – VfGBbg 26/18

Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juni 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.