Gesetze / Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung ÖDAPrV § 16 Leitung der Abschlussprüfung Historische Fassung — Stand 20.03.2024 bis 22.04.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Abschlussprüfung wird unter der Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss durchgeführt.