Gesetze / ÖDAPrV · BGBl I 2023, Nr. 366
Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
51 Normen · ausgefertigt 12.12.2023 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1 · Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
- § 2 Errichten der Prüfungsausschüsse
- § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
- § 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
- § 6 Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
- § 7 Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 · Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 9 Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
- § 10 Antragsformular
- § 11 Antrag auf Zulassung
- § 12 Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
- § 13 Entscheidung über die Zulassung
- § 14 Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
- Unterabschnitt 3 · Durchführung der Abschlussprüfung
- § 15 Gliederung der Abschlussprüfung
- § 16 Leitung der Abschlussprüfung
- § 17 Prüfungsaufgaben
- § 18 Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
- § 19 Nichtöffentlichkeit
- § 20 Nachteilsausgleich
- § 21 Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
- § 22 Aufsicht
- § 23 Ausweispflicht und Belehrung
- § 24 Prüfungsprotokoll
- § 25 Täuschungshandlung
- § 26 Ordnungsverstoß
- § 27 Rücktritt von der Abschlussprüfung
- § 28 Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
- § 29 Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
- Unterabschnitt 4 · Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
- § 30 Bewertungsschlüssel
- § 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
- § 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
- § 33 Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
- § 34 Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 35 Bekanntgabe von Bewertungen
- Unterabschnitt 5 · Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 36 Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung
- § 37 Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
- § 38 Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung
- § 39 Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6 · Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 40 Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 41 Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 42 Bescheinigung über das Bestehen
- § 43 Prüfungszeugnis
- § 44 Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
- § 45 Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
- Unterabschnitt 7 · Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 46 Termin der Wiederholung
- § 47 Antrag zur Wiederholung
- § 48 Umfang der Wiederholung
- § 49 Ergebnisse der Wiederholung
- Abschnitt 3 · Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 50 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 · Schlussbestimmung
- § 51 Inkrafttreten