Gesetze / ÖDAPrV · BGBl I 2023, Nr. 366

Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

51 Normen · ausgefertigt 12.12.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeines
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  6. Unterabschnitt 1 · Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
  7. § 2 Errichten der Prüfungsausschüsse
  8. § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
  9. § 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
  10. § 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
  11. § 6 Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
  12. § 7 Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
  13. § 8 Verschwiegenheitspflicht
  14. Unterabschnitt 2 · Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
  15. § 9 Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
  16. § 10 Antragsformular
  17. § 11 Antrag auf Zulassung
  18. § 12 Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
  19. § 13 Entscheidung über die Zulassung
  20. § 14 Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
  21. Unterabschnitt 3 · Durchführung der Abschlussprüfung
  22. § 15 Gliederung der Abschlussprüfung
  23. § 16 Leitung der Abschlussprüfung
  24. § 17 Prüfungsaufgaben
  25. § 18 Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
  26. § 19 Nichtöffentlichkeit
  27. § 20 Nachteilsausgleich
  28. § 21 Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
  29. § 22 Aufsicht
  30. § 23 Ausweispflicht und Belehrung
  31. § 24 Prüfungsprotokoll
  32. § 25 Täuschungshandlung
  33. § 26 Ordnungsverstoß
  34. § 27 Rücktritt von der Abschlussprüfung
  35. § 28 Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
  36. § 29 Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
  37. Unterabschnitt 4 · Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
  38. § 30 Bewertungsschlüssel
  39. § 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
  40. § 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
  41. § 33 Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
  42. § 34 Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  43. § 35 Bekanntgabe von Bewertungen
  44. Unterabschnitt 5 · Mündliche Ergänzungsprüfung
  45. § 36 Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung
  46. § 37 Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
  47. § 38 Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung
  48. § 39 Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung
  49. Unterabschnitt 6 · Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  50. § 40 Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  51. § 41 Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
  52. § 42 Bescheinigung über das Bestehen
  53. § 43 Prüfungszeugnis
  54. § 44 Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
  55. § 45 Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
  56. Unterabschnitt 7 · Wiederholung der Abschlussprüfung
  57. § 46 Termin der Wiederholung
  58. § 47 Antrag zur Wiederholung
  59. § 48 Umfang der Wiederholung
  60. § 49 Ergebnisse der Wiederholung
  61. Abschnitt 3 · Prüfung der Zusatzqualifikation
  62. § 50 Prüfung der Zusatzqualifikation
  63. Abschnitt 4 · Schlussbestimmung
  64. § 51 Inkrafttreten