Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten und der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Öko-Landbaugesetz
Öko-Landbau-ZuständigkeitsV§ 1
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist zuständige Behörde im Sinne des § 2 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes und zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 13 des Öko-Landbaugesetzes.