Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung
ÜSGGewBestV§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte vom 17. Dezember 2009 ( GVBl. II Nr. 47) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 18. März 2019
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Jörg Vogelsänger
Anlagen
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Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind 309.7 KB