Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung

ÜSGGewBestV

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte vom 17. Dezember 2009 ( GVBl. II Nr. 47) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 18. März 2019

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

Anlagen

1

Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind 309.7 KB

§ 1