Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung
ÜSGGewBestV§ 1 Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind
Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Gewässer und Gewässerabschnitte. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.
Einzelnorm