Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweites Brandenburgisches Rechtsbereinigungsgesetz
2.BbgRBG§ 1
Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das
bis zum 5. Oktober 1955 von anderen Staatsgewalten gesetzt und zu Recht des Landes Brandenburg geworden ist und
nur durch Gesetz oder Rechtsverordnung der Landesregierung oder ihrer Mitglieder geändert werden kann,
tritt als Recht des Landes Brandenburg außer Kraft.