Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Drittes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder
3.GemGebRefGBbg§ 11 In-Kraft-Treten
Der § 1 tritt am Tage der nächsten landesweiten
Kommunalwahlen in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der
Verkündung in Kraft.