Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Drittes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder

3.GemGebRefGBbg

§ 11 In-Kraft-Treten

Der § 1 tritt am Tage der nächsten landesweiten

Kommunalwahlen in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der

Verkündung in Kraft.

§ 10