Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Drittes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder
3.GemGebRefGBbg§ 5 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die
nächsten allgemeinen landesweiten Kommunalwahlen im Jahre 2003.