Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Drittes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder

3.GemGebRefGBbg

§ 5 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die

nächsten allgemeinen landesweiten Kommunalwahlen im Jahre 2003.

§ 4 § 6