Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 10 Verwaltungseinheit Amt Michendorf

(1) Aus den Gemeinden Michendorf, Langerwisch, Wildenbruch,

Wilhelmshorst, Fresdorf und Stücken wird die neue Gemeinde Michendorf

gebildet.

(2) Das Amt Michendorf wird aufgelöst. Die Gemeinde

Michendorf ist amtsfrei.

§ 9 § 11