Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 9 Verwaltungseinheit Amt Belzig
(1) Die Gemeinden Hagelberg und Schwanebeck werden in die Stadt
Belzig eingegliedert.
(2) Das Amt Belzig wird aufgelöst. Die Stadt Belzig ist
amtsfrei.