Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 16 Verwaltungseinheiten Amt Blankenfelde-Mahlow und Gemeinde Dahlewitz des Amtes Rangsdorf

(1) Aus den Gemeinden Blankenfelde, Groß Kienitz und

Mahlow des Amtes Blankenfelde-Mahlow sowie der Gemeinde Dahlewitz des Amtes

Rangsdorf wird die neue Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gebildet.

(2) Das Amt Blankenfelde-Mahlow wird aufgelöst. Die

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist amtsfrei.

§ 15 § 17